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Welche Möglichkeiten betreff einer Rückzahlung?

gefragt von viaho am 24.10.2008 um 21:44 Uhr

Habe heute eine Forderung zur Rückzahlung mir zu viel gezahlter Leistungen = Kosten für Unterkunft von 2006 vom zuständigen Amt erhalten.Damals wurde mir per Schreiben mitgeteilt ( 30.03.2006 ),dass mir auf Grund des Nachweises meiner Einnahmen zuviel Leistungen gezahlt wurden,und mir noch ein Bescheid über die genaue Entscheidung zukommen würde.Nun ja,mittlerweile sind 2Jahre und 7 Monate vergangen.Ich bin Alleinerziehend,beziehe Hartz IV,habe zum Glück einen Minijob (100€),doch trotzdem nicht so viel,um die gefoderten 428€ zurück zu zahlen.Wer kann mir genaue Auskunft geben,welche Möglichkeiten mit bleiben????


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yvydin
beantwortet von yvydin am 24. Oktober 2008 21:46
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setz ein schreiben auf und gib die monatliche rate an die du zahlen kannst!!das wird dir auf jedenfall genehmigt!!!


bremersmann
beantwortet von bremersmann am 24. Oktober 2008 21:47
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Versuch eine Ratenzahlung zu vereinbaren,z.Bsp. 10 euro mtl. Ich muss auch so eine Leistung zurück zahlen, die ist aber etwas höher wie deine, und zahl mtl 20 euro zurück.

Kommentar von viaho am 24. Oktober 2008 22:07

..danke,nur 10€ = ne lange Zeit dies abzuzahlen.Gibt es da keine Zeitbegrenzung??

Kommentar von Simple_avatar2smallbremersmann am 24. Oktober 2008 22:42

ich zahl schon über 2 jahre zurück und muss noch ca 1 Jahr


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 24. Oktober 2008 21:47
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Zurückschreiben und um Stundung oder Ratenzahlung bitten. Ratenzahlung wird routinemäßig fast immer, Stundung nach Tatsachenvortrag oft gewährt.

Kommentar von viaho am 24. Oktober 2008 22:02

...danke,nur was genau beinhaltet eine STUNDUNG in diesem Fall?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 24. Oktober 2008 22:05

Stundung bedeutet, daß Du bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Zahlung leisten mußt.


claudileni
beantwortet von claudileni am 24. Oktober 2008 21:49
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ja du kannst eine ratenzahlung, welche dir ok erscheint, festlegen.


claudileni
beantwortet von claudileni am 24. Oktober 2008 21:51
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aber ist schon krass dass die nach so langer zeit geld zurück haben wollen! das geht ja wohl garnicht! am besten erstmal hingehen und dir das richtig erklären lassen wie die da aufeinmal drauf kommen! leider greift da ja auch die verjährungsfrist noch nicht. die beginnt - glaub ich - erst nach 3 jahren. sprich da müsstest du das nicht mehr zurück zahlen. probier dein glück!

Kommentar von viaho am 24. Oktober 2008 22:05

...ja,ich glaube,dass mit der Verjährungsfrist wussten die auch und deshalb schnell noch die Forderung....mir wird nix anderes übrig bleiben,als zu zahlen....guter Tipp mit Ratenzahlung,danke


claudileni
beantwortet von claudileni am 24. Oktober 2008 22:10
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die gesetzeslage ist leider sehr undurchsichtig. einerseits reden die von einer allgm. 3 jährigen verjährungsfrist, aber in bestimmten fällen kann die auch 30 jahre betragen...würde dir gern helfen, aber ich bin leider keine rechtsanwältin :-(

Kommentar von viaho am 24. Oktober 2008 22:27

...das ist nett gemeint,danke.Aber ich denke, ein Anwalt kann auch nicht viel ausrichten,zumal es sich für ihn sicher nur um einen sogenannten'lapidar-fall' handeln würde....Oder sollte ich doch mal fragen??


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 24. Oktober 2008 22:49
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Aufgrund welcher Nachweise/Unterlagen sind denn damals die Unterkunftskosten und von welchem Amt in welcher Höhe gewährt worden? War das eine dauerhafte oder vorläufige Kosten- übernahme.

Kommentar von viaho am 24. Oktober 2008 23:10

Ich befand mich damals im Erziehungsurlaub(2Jahre-bis Anfang Februar)).Ich habe mich kurz vor Ablauf arbeitslos gemeldet.Die Kosten für Heizung+Unterkunft(mtl.382€)wurden vom Landkreis bis zum April berechnet.Und ehe die ganzen Unterlagen über den Bescheid der neuen Berechnung u.u.u.ankamen um sie weiter zu leiten,verging noch knapp ein Monat.Da diese Leistungen im Vorraus gezahlt werden(Ende Februar für März),entstand dadurch ein Überschuss.Vom Arbeitsamt wurde dieser gleich zurück verlangt.Doch vom Eigenbetrieb für Arbeit (Kosten der Unterkunft)nur ein Schreiben über den genannten Überschuss mit der Aussage,dass über die Rückforderung eine gesonderte Entscheidung getroffen würde.Und diese die ist mir heute 'zugeflogen'.


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