
Balkone: Balkongeländer haben in der Regel eine Höhe von mind. 1,00 m, Brüstungen von begehbaren Flachdächern eine Höhe von mind. 1,10 m aufzuweisen.
Die Geländer sind so zu gestalten, dass eine Kugel von 10 cm Durch-messer nicht durch eine Öffnung gestossen werden kann und die Ge-länder nicht zum Klettern und Rutschen verleiten. Scharfe Kanten sind zu vermeiden.
Die Brüstungen sind so zu gestalten, dass sie Kinder nicht zum Be- steigen verleiten. Die minimale Höhe beträgt 1,10 m, wobei ab der Höhe von 0,65 m ein Geländer zulässig und anrechenbar ist. Quelle: Bauverordnung Anell