Nordwikinger am 06.08.2008 um 16:11 Uhr
Wenn man den Kindern eine Einliegerwohnung im Haus sehr günstig vermieten will, wieviel muss man denn mindestens prozentual verlangen, damit man noch als Vermieter gilt beim Finanzamt?
Der Mietpreis sollte sich am Marktüblichen Mietspiegel orientieren. Davon abweichend vielleicht max. 20%. Der Wert ist da aber glaube ich nicht ganz genau festgelegt. Dazu muss die Miete nachweisbar als Miete auf dem Konto des Elternteils landen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Nicht weniger als 75% der ortsüblichen Miete. Bei den bereits genannten 50% muss es keine Probleme geben, kann es aber.
Der örtliche Mitspiegel gilt .....davon 50%.So mache wir das schon seit vielen Jahren PM
Bei 50% gab es in München ein Urteil wo das Finanzamt Recht bekam als es die Leistung verweigerte. Noch nicht lange her :-)