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Welche Miete erkennt das Finanzamt an?

gefragt von NordwikingerNordwikinger am 06.08.2008 um 16:11 Uhr

Wenn man den Kindern eine Einliegerwohnung im Haus sehr günstig vermieten will, wieviel muss man denn mindestens prozentual verlangen, damit man noch als Vermieter gilt beim Finanzamt?


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 6. August 2008 16:13
6x
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Etwa 70% der ortsüblichen Miete.

Kommentar von Simple_avatar6smallmerkertpeter am 6. August 2008 16:25

Der örtliche Mitspiegel gilt .....davon 50%.So mache wir das schon seit vielen Jahren PM

Kommentar von Frank5000 am 6. August 2008 16:28

Bei 50% gab es in München ein Urteil wo das Finanzamt Recht bekam als es die Leistung verweigerte. Noch nicht lange her :-)


anonym
beantwortet von Frank5000 am 6. August 2008 16:13
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Der Mietpreis sollte sich am Marktüblichen Mietspiegel orientieren. Davon abweichend vielleicht max. 20%. Der Wert ist da aber glaube ich nicht ganz genau festgelegt. Dazu muss die Miete nachweisbar als Miete auf dem Konto des Elternteils landen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.


anonym
beantwortet von dfranke am 6. August 2008 17:13
1x
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Nicht weniger als 75% der ortsüblichen Miete. Bei den bereits genannten 50% muss es keine Probleme geben, kann es aber.


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