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Welche Lohnsteuerklasse bei Hochzeit, dann Elterngeld?

gefragt von detwodassokam am 25.08.2008 um 20:59 Uhr

Hallo,

Ich bin schwanger und Geburtstermin ist Ende April 2009. Mein Freund und ich heiraten bereits im Oktober 2008 (aber nicht wg dem Kind). Wir dachten wir machen erstmal LST 4/4; um dann nach der Geburt unseres Kindes evtl in LST 3/5 (er/ich) zu wechseln. Dürfen wir das? Ich meine, ob ich nach der Heirat in LST 4 oder 5 gehe, das würde für mich einen Unterschied von mind. 200 € bedeuten. Ich hab nur Bedenken, dass das vielleicht als versuchter Betrug geltend gemacht wird. Der Termin bei der LST-Hilfe ist noch so weit weg :o(

Daher frage ich hier, da ich leider keine änlichen Fragen gefunden habe. Welche Erfahrung habt ihr denn gemacht?

Danke!!!!


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Resistance
beantwortet von Resistance am 25. August 2008 21:01
2x
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Hier kannst Du die günstigste Steuerklasse errechnen: http://www.cecu.de/1500.html

Kommentar von detwodassokam am 25. August 2008 21:06

Danke, der Link ist echt gut...!


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 25. August 2008 21:08
1x
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3/5 oder 4/4 ist im endeffekt egal da ihr eh eine Einkommenserklärung macht... Da bekommt ihr dann halt zuviel gezahlte Steuer wieder,oder aber es wird zu wenig bezahlt und Das Finanzamt hält die Hand AUF!!!

Kommentar von detwodassokam am 25. August 2008 21:13

Aber wann ich zuwenig oder zuviel zahle kann mir wahrscheinlich nur dieser LST-Hilfe-Verein sagen, oder?! Da geht das wahrscheinlich auf jeden Cent was man verdient hat etc. Das ist mir leider schon klar, dass die sich das holen was die für richtig halten. Nur möchte ich lieber in das kleinere Fettnäpfchen treten als in das ganz Große :o)


antola61
beantwortet von antola61 am 28. August 2008 23:13
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ich denke wenn du heiratest kannst du die Klasse wählen, die du willst und das kann dann nicht als Betrug ausgelegt werden. Du mußt ja dann auf jeden Fall wechseln, von der I in die V oder IV. Betrug wegen dem Elterngeld kann nur vorgeworfen werden, wenn man von der V auf die IV wechselt, wenn man von seiner Schwangerschaft erfährt...

Von der Steuer her besteht der Unterschied nur unter dem Jahr, weil du monatlich in der V mehr Steuern zahlst, dafür zahlt dein Mann mit der III wesentlich weniger Steuern - daher kann es sein, daß ihr was nachzahlen müßt...

Deshalb würde ich mir den Unterschied ausrechnen (http://www.lohn1.de/lobn.htm) und dann die Differenz auf einem Tagesgeldkonto parken. So bekommt ihr Zinsen, anstatt es dem FA frühzeitig zu zahlen und erlebt aber keine böse Überraschung mit der Nachzahlung...

Wie das beim Elterngeld ist, also der Wechsel nach der Geburt weiß ich leider nicht. Aber bei der Hochzeit wäre es sicher sinnvoll,wenn ihr beide die IV nehmt - dann bekommst du doch mehr Elterngeld, oder?



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