Welche Lehne im Kino gehört mir?
ich war gestern mal wieder im Kino. Als der Film losging und ich gerade meine Lehnen in Anspruch nehmen wollte musste ich feststellen das beide Lehnen schon besetzt sind. Da ist mir die frage durch den Kopf gegangen welche Lehne mir gehört? Habe dann später geschaut ob vielleicht an einer Seite der Reihe keine Lehne ist, aber leider sind auf beiden Seiten Lehnen und so kann man leider auch nicht feststellen welches seine Lehne ist. Habe mir dann zwar von beiden Lehnen ein Stück in Anspruch genommen, allerdings ging mir die Frage trotzdem durch den Kopf! Welches ist meine Lehne?
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Juristisch gesehen gehören keine der beiden Lehnen Dir. Das Eigentumsrecht liegt beim Kino! ;o)
Es gibt leider kein Gesetz welches regelt wer welche Lehne im Kino benutzen kann/darf.
Es ist eine Frage der Rücksicht und des Anstands wie man sich dem Kinonachbar gegenüber verhält.
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beide gehören dir zur Hälfte
Kommentar von lennolenno 17.07.2009Und welche Hälfte? Oben, unten, quer?
Kommentar von mrpancakemrpancake 17.07.2009die untere, dass duvon unten raufdrücken kannst -.-
Kommentar von lennolenno 17.07.2009Und welche gehört meinem Sitznachbarn?
Kommentar von flyingaepple 27.08.2009Die untere Lehne? Aber dann wäre die von deinem Nebensitzer ja auch die linke Seite!! Da kannst du ja deinen Arm gar nicht hinmachn!!
Kommentar von DerTrollDerTroll 17.07.2009wenn schon, dann wird genau in der Mitte zwischen euren Sitzen die Linie gezogen. Aber die Handhabung ist eigentlich, daß es da keine feste Regel gibt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Und aus Höflichkeit nimmt der anderes es halt stillschweigend hin. Hatte so etwas mal im Flugzeug, da saß ein ziemlich fetter Mann neben mir. sein Bauch wurde auf höhe der Armlehne eingedrückt und drüber und drunter ist er deutlich in meinen Sitz reingequollen. Naja hab mich dann ganz schmal gemacht so daß ich noch einen gewissen Abstand zu ihm hatte. Zum Glück war es nur ein kurzer Flug.
Kommentar von MaKi1992 28.07.2009dir gehören beide zur hälfte und zwar senkrecht getrennt, dann kannst du einmal oben und einmal unten dein arm hintun ;)
Kommentar von kikelakikela 24.07.2009die linke
Kommentar von Maja199Maja199 29.07.2009Die obere die linke die rechte kann man alle in anspruch nehmen
Kommentar von GesetzesbrecherGesetzesbrecher 16.08.2009Der Fragesteller ist aber Rechtshänder, was dann?
Kommentar von Mauli23Mauli23 02.08.2009Stimmt
Kommentar von AllesRogger95AllesRogger95 02.08.2009und was ist mit den getränkehaltern? der rechte oder der linke?
Kommentar von HeymMHeymM 04.08.2009Da braucht man eigentlich nur den ersten Sitz in der Reihe beobachten. Wenn dort der Getränkehalter rechts zum Gang ist, müsste der rechte Getränkehalter zu jedem Sitz gehören!
Oder liege ich da falsch in meiner Annahme?
Kommentar von 1991Jessica151991Jessica15 10.08.2009bei uns im Scala Kino in Tuttlingen sind auf jeder seite der Reihe sowohl Armlehnen als auch Getränkehalterungen..
also .. ich habe auch echt keinen plan, aber ich denke, der zu erst kommt der malt zuerst!
das heißt so viel wie der, der zuest am platz sitzt, der darf darüber entscheiden, was er in anspruch nimmt.. oder??
ach ich habe selbst kein plan, aber rede einfach mal mit :)
Kommentar von soleysixsoleysix 02.10.2011Da war ich auch maal! Wirklich ein schönes modernes Kino. Aber die Treppe muss wohl ein Idiot entworfen haben!
Kommentar von schokolade1024schokolade1024 03.11.2012der rechte
Kommentar von xPinkMuffinx 14.08.2009jap.
Kommentar von cemos 13.08.2009und wie soll ich mich dan anlehnen halb
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Beim Kauf der Kinokarten akzeptierst Du die AGB des Kinos. Was steht denn dazu in den AGB? Ansonsten würd ich den Sitznachbarn einfach verklagen.
Kommentar von wegweiser2003wegweiser2003 04.08.2009rofl²
Kommentar von LeiderVergessenLeiderVergessen 08.08.2009Tyson Gay??
Kommentar von blue16 12.08.2009nun damit hast du recht,aber wo findest du denn die AGB? und woher weist du ,wer dein nachbar ist(besonders im dunkeln?)
Kommentar von crazyratcrazyrat 19.02.2012In den AGB ist sowas i.d.R: nicht einmal erwähnt. Es ist nur eine Serviceleistung, Lehnen und Getränkehalter bereitzustellen. Einen Anspruch auf eine Lehne oder einen Getränkehalter gibt es aber generell nicht, weder für "dich" noch den Sitznachbarn, egal ob rechts oder links.
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Antwort von HarryPotter98 17.07.200925 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Schwierig! Echt eine gute Frage! Vielleicht waren es für jeden 2 kleine lehnen und es sah so aus wie eine große?! Frag doch einfach mal im Kino nach. Sorry aber mehr fällt mir dazu auch nicht ein. Aber eigendlich müsste jeder eine lehne haben. Ich war nämlich auch im Kino und da war das Problem aber ich benutze die sowieso nicht.
Kommentar von lennolenno 17.07.2009Dann klick auf das + :)
Kommentar von HarryPotter98 17.07.2009Hab ich schon! ;-)
Kommentar von lennolenno 17.07.2009Danke
Kommentar von HarryPotter98 17.07.2009Null Problem! ;)
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gehören schon mal gar nicht, Du kannst eine benutzen, und das könnte man ja ganz unproblematisch mit seinem Sitznachbarn absprechen, oder? Ist das Leben wirklich so kompliziert?
Kommentar von HawkeyePierce 17.07.2009solche wahnsinnsantworten muß es hier auch geben! hut ab! daumen runter!
Kommentar von BienerlBienerl 17.07.2009genau!
Kommentar von lennolenno 17.07.2009Nein, wie ich schon geschrieben habe, hatte ich dann keine Probleme. Wenn man allerdings neben 2 sehr sturen Sitznachbarn sitzt wäre es interessant zu Wissen auf welche man wirklich das Anrecht hat.
Kommentar von HawkeyePierce 17.07.2009klar. find die frage auch berechtigt. ich krieg nur nen anfall, wenn jemand so dämliche antworten gibt. bin gespannt, ob sich deine frage hier klären lässt. mir fällt dazu nämlich auch nix ein.
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13 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Die Rückenlehne gehört 100% Dir. Die linke und oder rechte Armlehne propotional zur Autorität und Statur Deines Sitznachbarn und reziprok zu seinem Anstand.
Kommentar von kurdiinkurdiin 09.08.2009NEiN SiE GEHÖRT 1oo% DEM KiNO HAHAHHAH
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12 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wer zuerst kommt malt zuerst. Also, als Erster im Kino sein, Arme auf die Lehnen und nimmer weg nehmen. ;o)
Kommentar von CarlosSantina 03.02.2013wenn du das nächste mal pissen musst und ich zufällig neben dir sitze ... dann hast du pech gehabt!^^ :-P
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Da fällt mir eine Geschichte aus der Stadthalle Weimar ein:
Hier berechneten ein paar Praktikanten eines ziemlich bekannten Hamburger Architekturbüros nach der vorgesehenen Bestuhlung die Gesamtbreite und zeichneten danach die Pläne für die Tribühne.
Ein Jahr später kamen die Stühle - und passten nicht rein ! Was war passiert? Wer kommt drauf ?Kommentar von RolfHoegemannRolfHoegemann 24.07.2009Dier Armlehnen wurden bei der Berechnung "übersehen", man hatte nur die Sitzflächen addiert... :-)
Kommentar von aermelvollscheeaermelvollschee 24.07.2009Ha, das wär auch gut! Aber ganz so schlimm wars nicht, immerhin hatten die Praktikanten schon Vordiplom!
Die Antwort geht aber schon in die richtige Richtung...
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Also, wer kommt drauf ?Kommentar von RanuKanuRanuKanu 25.07.2009Bleibt ja nur, das die schräg stehenden Stuhlbeine über die Breite der Armlehnen hinausgingen und das nicht berücksichtigt wurde.
.ArmL
.|Sitz|
/St.Bei\
Kommentar von KolibriKolibri 26.07.2009Wahrscheinlich, dass JEDER Sitz 2 Armlehnen (rechts und links) hat. Es war dann nur noch Platz für 1 Lehne zwischen 2 Sitzen und so wurde das Problem geboren! Wie man es löst, wissen wir aber immer noch nicht! :(
Kommentar von AngelHawksAngelHawks 03.08.2009nummer des sitzes auf die lehne und problem gelöst =D
Kommentar von aermelvollscheeaermelvollschee 03.08.2009Also: Die Praktikanten des hochbetagten Architekturbüros, welches sonst gerne auch mal Städte in China baut, hatten übersehen, das es pro Reihe INSGESAMT ja eine Armlehne mehr geben muß als Sitzflächen!
In der Folge gibt es nun jeweils 1 Sitzfläche pro Reihe, die um 10cm abgesägt wurde. (Alle Sitze absägen ging nicht, da schon hergestellt und angeliefert).
Die "schmalen" Sitze sind also nun (nur für die Kassierer sichtbar) in den Kassenhäuschen markiert, mit der informellen Anweisung, "wenn jemand über 75 Kilo eine Karte kauft, dann nicht dorthin setzen!..."Kommentar von SchiraSchira 11.08.2009LOL!
Kommentar von GesetzesbrecherGesetzesbrecher 16.08.2009Die haben die Lehnen abgebaut!
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Antwort von Sunnydale 08.08.20097 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Herrliche Frage, aber schwer zu sagen. Als hoeflicher Mensch verhandele ich zuerst mit dem linken, dann dem rechten Nachbarn um das zweistuendige Armlehnen-Nutzungsrecht. Hoffentlich kann ich mich mit beiden einigen, denn die muessen ja auch nach links bezw. nach rechts verhandeln. Hoffentlich ist der Film inzwischen nicht beim Happy End angekommen. Die Sache ist derzeit rechtlich unklar. Schreib an deinen Abgeordneten.
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Antwort von mrprogram 03.08.20097 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Hier ist mal eine Art "Zeichnung": L steht für Lehne und s für Sitz
lslslslslslslslsl
Es gibt in jeder Reihe also 1 Lehne mehr als Sitze... Folglich, wennn keine Lehne leer bleiben darf, muss ein Mensch 2 Lehnen beanspruchen. Ich würde also sagen: es gibt keine genaue Regelung, das sollte man sich, wenn überhaupt, mit den Anderen Leuten ausmachen.
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Ich glaube es ist wie bei einem grundstück. Wenn du davor stehst, mußt du immer die rechte seite des grundstückes einfrieden, bzw. mit einem zaun versehen.So nehme ich an, wenn du im kinositz einen arm auf der lehne haben willst, kann es sein, das es auch der rechte arm ist, den du auflegen kannst.Hilft es dir?
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Antwort von leosampler 26.07.20096 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
ich denke die rechte und der der dann ganz links sitzt hat glück der hat zwei ;-)
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bis zur Hälfte - beide!
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ganz eindeutig gehört dir die hintereseite der lehne, damit du mit einem gekonnten schubs deinen nachbarn die cola übers hemd kippen kannst, dann rennt der erstmal für ne weile aufs klo und ärgert sich und zapzarab haste beide lehnen für dich =)
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Antwort von stina04 21.07.20095 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Also ich war Samstag im Kino und wenn ich drüber nachdenke würde ich sagen immer die rechte! Weil gesehen vom Anfang der reihe bis ende, der Getränkehalter immer rechts von jedem Platz ist! So ist es zumindest bei uns im Kino.... Aber frag doch mal direkt im Kino wenn du das nächste mal da bist! Würde mich schon intressieren was die darauf sagen!
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Ich geh dann immer auf einen anderen weitläufig freien Platz. Weil ich auch vor Popkorn und seinen Nebenwirkungen flüchte.
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Antwort von engel97 10.08.20094 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
egentlich gehört dir die linke aber du darfst sie nicht mit heim nehmen!!!!:O
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Antwort von killaz 02.08.20094 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
sie gehört dem der erster da war oder dem der bedrolicher aussiht
sie gehört dem nicht der angst vom anderen hat
Kommentar von Mauli23Mauli23 02.08.2009da ist was dran
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4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Spätestens wenn die Leute meine Oberarmmuskeln sehen, gehören beide Lehnen mir.
Kommentar von Amacrox 13.08.2009lol du wirst so ein hempfling sein
Kommentar von tigrispantheratigrispanthera 09.02.2010aus Mitleid?
Kommentar von MrYoutubeMrYoutube 05.04.2010HAHA TOP-KOMMENTAR!!!!!!!
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4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Hi Lenno,
... Deine Frage ist wirklich nachfragenswert, was das Rechtliche angeht.
Dennoch, von meinem zivilen Rechtsverständnis her, würde ich in einem solchen Fall annehmen, dass die Lehnen auf beiden Seiten des Sitzes zur (inneren Längs)Hälfte dem Kinokartenbesitzer für eine zeitlich begrenzte Nutzung zur Verfügung stehen.
Der Hinweis mit den AGB's ist auch gut, doch nehme ich stark an, dass eine solch spezielle Regelung dort nicht zu finden ist.
Vielleicht hilft ja, vor Kauf einer Kinokarte die Frage an einen der vielen Kinomitarbeiter, oder dem Personal am Verkaufstresen zu stellen. Eine Antwort kann Dir bestimmt auch der Inhaber/Besitzer des Kinos geben.
Aber rein rechtlich gesehen ... hmmm, wo sind die anwaltlichen Zivilrechtsexperten, die das mal genauer definieren könnten?
IdS
MrDirekt
Kommentar von crazyratcrazyrat 19.02.2012In den AGBS steht sowas i.d.R. nichtr mal drin, da es keinen Anspruch gibt. Man kann nur seinen besetzten Sitzplatz evtl. rechtlich geltend machen.
Das wäre vergleichbar dem Bus, der eine Anzeige mit der kommenden Haltestelle hat. Wenn die Anzeige mal defekt ist, hast DU keine Ansprüche, wenn DU aus Unachtamkeit deine Haltestelle verpasst hast. Für einige DInge ist man selbst verantwortlich. So auch hier.
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Diese Frage stellt sich auch im Flugzeug. Zum Glück haben wir Menschen ja einen Mund und können sprechen und hören. Ich kläre das Lehnenproblem immer in einem netten kurzen Gespräch am Anfang des gemeinsamen Fluges/Kinofilmes. Allerdings sitzt im Kino meistens mein Mann neben mir, und diese Lehne nutzen wir gerne gemeinsam für "Streicheleinheiten"!
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die lehne gehört zu dem Stuhl, an dem sie befestigt ist.
Kommentar von dgsteyffdgsteyff 27.08.2009Das auf jeden Fall. Ist wohl sonst niemandem aufgefallen, aber ich finde, das ist die originellste Antwort von allen hier.
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Ich baue ein neues Kino: Alle Sitze ohne Armlehnen. Dann muss man sich auf den Film konzentrieren. Mist, was?
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also ich nehem eig immer die rechte und ich glaube das machen die meisten menschen so weill wenn ich ins kino gehe ist immer die rechte frei
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kommt drauf an... das geht nach dem BMI.. dein BMI in prozent von der gesammt fläche beider lehnen addiert gibt deinen anspruch auf beide lehnen an.
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Irgendwie habe ich das Gefühl, dass ihr alle ins falsche Kino geht! In unserem Kino (klein aber fein) sind die Armlehnen so breit, dass beide ihren Arm rauf machen können. Da stellt sich dieses Problem gar nicht erst.
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Die linke Lehne
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ich würde auf die rechte tippen...
Kommentar von GesetzesbrecherGesetzesbrecher 16.08.2009Was macht der Rechtssitzende, der seinen linken Arm auf die Lehne legen will?
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Kann ja fragen und wenn dann legt mann seine hände aufn schos
Ein Experte in sachen Gesetze! ;-)
Ich wünschte ich wär´s. ;o)
hey wir sond soch bürkraten sollte man eigentlich mal verabschieden
Hä? Was sond soch bürkraten?
Sorry, kann Dein Deutsch nicht entziffern.
wir sind doch bürokraten
Dafür braucht es keine Gesetze. Das ist einfach eine Sache, die man einfach mit dem Sitznachbarn klären kann und muss.
Es gibt keine Regelungen in den Gesetzen, noch in den AGB des Kinos aber es gilt auch nur teilweise, wer zuerst kommt, mahl zuerst.
Sorry, aber trotz der unzähligen DH ist die Antwort doch schwachsinnig, da es ihm nicht darum geht ob eine Lehne in seinen Besitz über geht, sondern darum welche zu dem Sitz gehört den er für diesen einen Film "gebucht" hat.
Der erste Satz des Beitrags war auch eher ironisch gemeint (siehe Smiley).
Der zweite Satz weist genau auf die "Benutzungsrechte" hin. Und diese sind eben nicht geregelt. Denn "gebucht" hat keiner der Kinogäste eine Lehne. Sie müssen sich diese zur Hälfte teilen. Darauf weist dann der dritte Satz hin.
achne denk doch mal nach
Worüber soll ich nachdenken?
Über Deinen nichtsaussagenden, unnützen und schwachsinnigen Kommentar?
Zwischen Besitz und Eigentum besteht ein nicht unwesentlicher Unterschied. Tatsächlich ging es dem Fragesteller dabei um das Besitzrecht.
Richtig. Zwischen Besitz und Eigentum besteht ein Unterschied. Und ich weiß auch genau worauf der Fragesteller hinaus wollte.
Und gerade deshalb schreibe ich hier nochmals:
Weder hat ein Kinobesucher Recht auf den Besitz oder Eigentum auf eine der Armlehnen des Sitzes in dem er sizt. Er muss sich mit seinem Sitznachbarn einigen wer, wann, während der Kinovorstellung die Lehnen beiderseits des Sitzes benutzen darf. Für geübte Leser und ein wenig logisches Denkvermögen hätte meine 1. Antwort eigentlich reichen müsssen. Sorry.
Also, im Flugzeug ist es so, dass der Platz in der Mitte einen anspruch auf beide Armlehnen hat. Somit hat im Kino die seite Rechts die Lehne rechts und die Linke seite hat lehne links. Der Mittelplatz ht beide. Ist euch nie aufgefallen, dass normalerweise ungrade Zahlenreihen sind?