gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Welche legalen Mittel stehen einem Vermieter zur Verfügung, um nicht auf Mietnomaden hereinzufallen?

gefragt von djoli am 19.12.2007 um 22:58 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (17498)
Geld (9773)
Haus (2057)
ähnliche Fragen

Frage beantworten


spiritsoul
beantwortet von spiritsoul am 19. Dezember 2007 23:07
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gute Frage. Man kann versuchen, sich mit allen möglichen Angaben und Nachweisen abzusichern. Hier in Berlin ist es üblich, sich eine Mietschuldenfreiheitserklärung des vorherigen Vermieters vorlegen zu lassen, außerdem Einkommensnachweis. Manche wollen noch mehr...Führungszeugnis zum Beispiel. All diese Maßnahmen sind eher hilflose Versuche, sich über etwas abzusichern, dessen man nie sicher sein kann: schlechte wirtschaftliche Verhältnisse und Ausbleiben der Mietzahlungen. Meines Erachtens kann man lediglich seiner Intuition vertrauen, mit wem man es zu tun hat. Also ob es jemand ist, der seine Miete bezahlen wird, sofern das im Rahmen seiner Möglichkeiten liegt und der sich auch anständig verhalten wird, sollte das einmal nicht mehr der Fall sein. Oder ob es jemand ist, der von vorneherein plant, sich eine kostenlose Bleibe zu verschaffen. Ich würde versuchen, den Menschen kennenzulernen und einzuschätzen und ihn natürlich auch nach seinem momentanen wirtschaftlichen Status fragen. Auf Dauer wird das jedoch nie eine Garantie sein, jeder kann seinen Job verlieren. Die Frage ist nur, wie er sich in dem Fall verhalten würde. Wenn die Menschenkenntnis nicht ausreicht, um das einzuschätzen, sollte man vielleicht noch jemanden heranziehen, der dafür ein Feeling hat. Grundsätzlich: den Menschen nicht von vorneherein misstrauen, aber wachsam sein! Liebe Grüße.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Dezember 2007 23:13

DH!


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 19. Dezember 2007 23:02
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Referenzen vom Vormieter einholen, das Allerwichtigste. Schufa-Auskunft einholen und vom Arbeitgeber ein Bscheinigung, wie lange der Mietinteressent schon bei ihm beschäftigt ist.

Kommentar von Bruno am 19. Dezember 2007 23:46

Beste und einzig richtige Antwort.

Kommentar von Larmid am 20. Dezember 2007 10:27

Hallo HerrLich,
wenn es nur so einfach wäre... Auch das ist nicht der Königsweg! Ich hatte einen Fall, in dem der Vorvermieter Mietschuldenfreiheit bescheinigte, nur um die Laus aus seinem eigenen Pelz zu haben! Heiliger Sankt Florian...!

Mit freundlichen Grüßen
Larmid

Kommentar von Bruno am 21. Dezember 2007 21:30

Ich habe mich schlau gemacht und ersstaunliches gefundenm dass naemlich schufa keine Auskunft erteilt und zusaetzlich viel Wissenswertes, doch lies selber : www.erwin-ruff.de/mieterbonitaet


vampire
beantwortet von vampire am 19. Dezember 2007 23:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

vorher eine Schufaauskunft aller beteiligten einholen

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 20. Dezember 2007 09:59

Bekomme ich die denn so einfach? Oder muß ich das über Haus&Grund abwickeln?

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 26. Dezember 2007 08:37

Der Mieter müsste die Auskunft beantragen !

Bei der Kreditreform muss Mitgliedschaft vorliegen um eine Auskunft über einen anderen zu erhalten ! Diese Aussagen sind meist nicht auf dem neuesten Stand ! Do müsstest für eine professionelle Auskunft extra zahlen, dann werden die Daten aktualisiert ! Ich habe die Leute gefragt, wollt Ihr auf meine Kosten die Daten aktualisieren ? Besser als den vor Vermieter ( wegloben)kann es sein sich in der Nachbarschaft der jetzigen Wohnung zu erkundigen !


peterhal
beantwortet von peterhal am 19. Dezember 2007 23:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 19. Dezember 2007 23:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beim örtlichen Gerichtsvollzieher mal nachfragen, in meinem Fall hätte das geholfen. Der hatte nämlich meinen Mietnomaden schon mehrfach beim Umzug "beigestanden"!





ratpacker
beantwortet von ratpacker am 20. Dezember 2007 02:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

menschenkenntnis!
und falls die mal versagt hat, ein paar gut trainierte freunde...

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 20. Dezember 2007 07:43

Bei Dir würden die sich sicher wohlfühlen !

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 20. Dezember 2007 09:57

Du schaust jedem nur vor den Kopf, nicht rein.

Und die guttrainierten Freunde würdest Du hinterher brauchen - wenn Du die Leute nicht mehr findest.

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 20. Dezember 2007 14:13

nee, schon vorher, um den kerl zum umzug zu "überreden"...


anjanni
beantwortet von anjanni am 20. Dezember 2007 09:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich lasse mir neuerdings den Personalausweis vorlegen und notiere die Nummer im Mietvertrag.

Ob ich damit wirklich auf der sicheren Seite bin, kann ich nicht sagen. Aber wenn dann mal jemand abhaut, finde ich den wenigstens wieder, wenn er sich irgendwo angemeldet hat.


elmara
beantwortet von elmara am 20. Dezember 2007 16:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine entsprechende Kaution verlangen. Die frühere Wohnung erfragen und dort nachfragen, ggf. bei den Nachbarn.


t49atbv
beantwortet von t49atbv am 20. Dezember 2007 21:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mietnomaden wohnen häufig nicht so lange in einer Wohnung. Bei dem Einwohnermeldeamt die letzte und auch die vorherigen/n Wohnung/en erfragen. Der Vorherige Mieter gibt wahrscheinlich keine schlechte Auskunft da er froh ist dass sein Mieter auszieht. Mitglieder bei Haus & bGrundbesitz bekommen über diesen auch Auskünfte.


samy07
beantwortet von samy07 am 27. Dezember 2007 22:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schufa Auskunft, Auszug vom Letzten Lohn Gehalt, AG nortieren wo er schafft und wie lange er schon beschäftigt ist.





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.