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Welche Lärmschutzregelungen hat man beim Rasenmähen und Laubsaugen zu beachten?

gefragt von golfstar am 30.07.2008 um 20:20 Uhr

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anonym
beantwortet von schnitzel1 am 30. Juli 2008 20:22
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Wer die erlaubten Betriebszeiten missachtet, begeht mit der Ruhestörung eine Ordnungswidrigkeit und muss unter Umständen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Die Höhe des Bußgeldes ist dabei Ermessenssache. Weitere Informationen gibt es bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung.


Demnati
beantwortet von Demnati am 30. Juli 2008 20:21
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In den Zeit zwischen 13 und 15 Uhr ist in jeden Fall die Mittagsruhe einzuhalten soweit ich weiß..


anonym
beantwortet von cleme am 30. Juli 2008 20:21
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Einschränkungen gibt es bei den sogenannten "Krachmachern" – den besonders lauten Maschinen: namentlich Freischneider, Rasentrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Diese Geräte dürfen nur in der Zeit von 9.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 30. Juli 2008 20:26

echt nur bis 17 Uhr? Wir haben auch schon um halb sieben Rasen gemäht! Wenn es sehr heiß ist z.B.!

Kommentar von A83448ea799d2fb7b64fdcae8caf12cbsmallKlaus0808 am 30. Juli 2008 20:26

Stimmt, habe mir durch Deine Antwort ein paar Zeilen gespart.

Kommentar von A83448ea799d2fb7b64fdcae8caf12cbsmallKlaus0808 am 30. Juli 2008 20:29

Muss korrigieren, bis 19:00 Uhr

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 30. Juli 2008 20:43

Ok, das beruhigt mich!


araian
beantwortet von araian am 30. Juli 2008 20:24
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Da kann es lokale Unterschiede geben z.B. in Kurorten usw. wie Schnitzel 1 schon sagt, am besten du fragst in deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder bei der lokalen Polizeidienststelle nach.


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. Juli 2008 20:30
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Gartenbesitzer müssen sich beim Rasenmähen an folgende Zeiten halten: Mähen ist nur noch zwischen 07.00 und 20.00 Uhr und nicht mehr wie bislang bis 22.00 Uhr gestattet, teilt der Ring Deutscher Makler (RDM) mit.

Städte, Gemeinden oder auch Hausverwaltungen und Vermieter haben das Recht, eigene Ruhezeiten zu vereinbaren. Die angegebenen Zeiten entsprechen der allgemeinen Verordnung, die gilt, wenn keine individuellen Pausen gelten. http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/728/7721


anonym
beantwortet von cherusker18 am 30. Juli 2008 21:01
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Google mal nach "Rasenmäherlärmverordnung". Da findest Du die Antworten auf Deine Fragen.


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 30. Juli 2008 21:21
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Ist in den Gemeinden verschieden geregelt, erkundige dich im Rathaus nach der Ortssatzung, da steht es drin.


anonym
beantwortet von SIKAPUR am 31. Juli 2008 14:05
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HALLO! MAN SOLLTE UNBEDINGT DIE RUHEZEITEN EINHALTEN! WIE ZUM BEISPIEL-MITTAGS BIS 15.00 UHR. ES GIBT LEUTE DIE STÖRTS NICHT; ABER ANDERE KÖNNTEN PROBLEME MACHEN!!!!!!!!


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