Wer die erlaubten Betriebszeiten missachtet, begeht mit der Ruhestörung eine Ordnungswidrigkeit und muss unter Umständen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Die Höhe des Bußgeldes ist dabei Ermessenssache. Weitere Informationen gibt es bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung.

In den Zeit zwischen 13 und 15 Uhr ist in jeden Fall die Mittagsruhe einzuhalten soweit ich weiß..
Einschränkungen gibt es bei den sogenannten "Krachmachern" – den besonders lauten Maschinen: namentlich Freischneider, Rasentrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Diese Geräte dürfen nur in der Zeit von 9.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.
Bella73 am 30. Juli 2008 20:26 echt nur bis 17 Uhr? Wir haben auch schon um halb sieben Rasen gemäht! Wenn es sehr heiß ist z.B.!

Da kann es lokale Unterschiede geben z.B. in Kurorten usw. wie Schnitzel 1 schon sagt, am besten du fragst in deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder bei der lokalen Polizeidienststelle nach.

Gartenbesitzer müssen sich beim Rasenmähen an folgende Zeiten halten: Mähen ist nur noch zwischen 07.00 und 20.00 Uhr und nicht mehr wie bislang bis 22.00 Uhr gestattet, teilt der Ring Deutscher Makler (RDM) mit.
Städte, Gemeinden oder auch Hausverwaltungen und Vermieter haben das Recht, eigene Ruhezeiten zu vereinbaren. Die angegebenen Zeiten entsprechen der allgemeinen Verordnung, die gilt, wenn keine individuellen Pausen gelten. http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/728/7721
Google mal nach "Rasenmäherlärmverordnung". Da findest Du die Antworten auf Deine Fragen.
Ist in den Gemeinden verschieden geregelt, erkundige dich im Rathaus nach der Ortssatzung, da steht es drin.
HALLO! MAN SOLLTE UNBEDINGT DIE RUHEZEITEN EINHALTEN! WIE ZUM BEISPIEL-MITTAGS BIS 15.00 UHR. ES GIBT LEUTE DIE STÖRTS NICHT; ABER ANDERE KÖNNTEN PROBLEME MACHEN!!!!!!!!