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Welche Kündigungsfrist gilt für die gesetzliche Krankenkasse?

gefragt von Camilla am 26.02.2007 um 10:58 Uhr

Habe gerade mit spitzen Stift gerechnet, wie ein einziger Prozentpunkt schon zu Buche schlägt, wie schnell komme ich aus der Nummer raus?


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Reply


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 26. Februar 2007 11:03
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In der Regel ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Man sollte aber auch die leistungen der Krankenversicherungen vergleichen ehe man wechselt.


Rudi Gräbener
beantwortet von Rudi Gräbener am 26. Februar 2007 11:04
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Hallo Camilla, gehe einfach auf folgende Seite: http://www.abc-der-krankenkassen.de/Kuendigungsrecht.htm Dort kriegst du genauestens erklärt, wann du wie rauskommst und wie lange du dann an deine jeweilige Entscheidung gebunden bist. Hoffe das hilft dir.

Gruß Rudi


anonym
beantwortet von winkyseaman am 26. Februar 2007 11:12
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Die Kündigungsfrist ist zwei Monate zum Ende des übernächsten Monats, auf das Datum des Einganges bei der Krankenkasse achten. Zur Vergleichbarkeit lässt sich noch sagen, dass 90-95% der Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen identisch sind. M.E. ist im Moment die ikk direkt, mit 12,0% eine der günstigsten am Markt.


anonym
beantwortet von winkyseaman am 26. Februar 2007 11:12
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Die Kündigungsfrist ist zwei Monate zum Ende des übernächsten Monats, auf das Datum des Einganges bei der Krankenkasse achten. Zur Vergleichbarkeit lässt sich noch sagen, dass 90-95% der Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen identisch sind. M.E. ist im Moment die ikk direkt, mit 12,0% eine der günstigsten am Markt.


anonym
beantwortet von winkyseaman am 26. Februar 2007 11:12
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Die Kündigungsfrist ist zwei Monate zum Ende des übernächsten Monats, auf das Datum des Einganges bei der Krankenkasse achten. Zur Vergleichbarkeit lässt sich noch sagen, dass 90-95% der Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen identisch sind. M.E. ist im Moment die ikk direkt, mit 12,0% eine der günstigsten am Markt.





Kabark
beantwortet von Kabark am 26. Februar 2007 11:05
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Die korrekte Frist lautet "zum Ende des übernächsten Monats". Wer also noch im Februar kündigt, kann zum 01.05. bei der neuen einsteigen.




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