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Welche Kündigungsfrist bei Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft?

gefragt von Hanna123 am 03.05.2009 um 13:52 Uhr

Bei vielen Wohnungsgesellschaften ist es so, wenn man die Kündigung einreicht, dann fängt diese erst in zwei Monaten an, d.h. man hat eigentlich 5 Monate Kündigungsfrist. Nur ich meine mal gehört zu haben, daß dies entfallen ist. Leider finde ich bei Google nichts und im Mietvertrag steht natürlich die alte Regelung.

Hat jemand Informationen darüber?

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Kündigungsfristen x 38 Wohnungsbaugesellschaft x 6

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 3. Mai 2009 13:53
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Es gibt nur eine gesetzliche Kündigungsfrist. Die beträgt 3 Monate.

Kommentar von Hanna123 am 3. Mai 2009 13:55

Das ist ja klasse, denn dann hätte mein Freund nicht 8 Monate Kündigungsfrist, weil er über 5 Jahre dort lebt.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 3. Mai 2009 13:56

Das kommt auf die Vertragsforumulierung an. Ist auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, dann sind es 3 Monate.


jumper74
beantwortet von jumper74 am 3. Mai 2009 14:01
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hallo , also bei mir war das so ,

es kommt drauf an ob du die kündigung am anfang des monats einreichst oder nach dem 15.des monats . und ab dann 3 monate kündigungsfrist und nicht mehr . weniger nur in ausnahmefällen , z.B. im gegensietigen einverständnis mit dem vermieter , oder man hat schon einen nachmieter der dann einzieht und sich somit die kündigungsfrist verkürzt .

vielleicht konnte ich ja etwas weiterhelfen ...


elaelaela
beantwortet von elaelaela am 3. Mai 2009 14:00
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du hast dich natürlich an die kündigungsfristen zu halten,wie auch auf dem privaten markt,es kommt aber auch darauf an wann dein vermieter das kündigungsschreiben erhält,man nennt das -zugang des kündigungsschreiben,alles darüber findest du in den neuen mietgesetzen


anonym
beantwortet von MaFu1978 am 3. Mai 2009 14:00
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Die Kündigungsfrist steht in der regel im Mietvertrag.

Bei Mir ist es so:

3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind. 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 5 Jahre vergangen sind. 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 8 Jahre vergangen sind.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.


Utilibus
beantwortet von Utilibus am 3. Mai 2009 13:54
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Was steht den im Mietvertrag, als alte Regelung?

Kommentar von Hanna123 am 3. Mai 2009 13:57

daß ddie Kündigung erst nach dem Einreichen nach zwei Monaten gültig ist. Das heißt, wenn ich für diesen Monat gekündigt hätte, dann würde die Frist erst ab dem 1.7. laufen + die 3 Monate. Ich wäre praktisch am 1.10. draußen.

Kommentar von 22fae0a5cd2df102890bcc22d4597cb1smallUtilibus am 3. Mai 2009 14:04

Dan schreib einfach, hiermit Kündige ich zum 01.05.2009 meinen Mietvertrag und werde am 01.07.2009 Besenrein meine Wohnung Übergeben. Dan mal sehen wie die reagieren. Zur Sicherheit könntest Du auch eine Nachmieter präsentieren


joker655321
beantwortet von joker655321 am 3. Mai 2009 13:54
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3 monate und zig in der kasperbude


GiuliaG
beantwortet von GiuliaG am 3. Mai 2009 13:54
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Kommentar von Hanna123 am 3. Mai 2009 13:56

Danke!


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