Bei vielen Wohnungsgesellschaften ist es so, wenn man die Kündigung einreicht, dann fängt diese erst in zwei Monaten an, d.h. man hat eigentlich 5 Monate Kündigungsfrist. Nur ich meine mal gehört zu haben, daß dies entfallen ist. Leider finde ich bei Google nichts und im Mietvertrag steht natürlich die alte Regelung.
Hat jemand Informationen darüber?

Es gibt nur eine gesetzliche Kündigungsfrist. Die beträgt 3 Monate.

hallo , also bei mir war das so ,
es kommt drauf an ob du die kündigung am anfang des monats einreichst oder nach dem 15.des monats . und ab dann 3 monate kündigungsfrist und nicht mehr . weniger nur in ausnahmefällen , z.B. im gegensietigen einverständnis mit dem vermieter , oder man hat schon einen nachmieter der dann einzieht und sich somit die kündigungsfrist verkürzt .
vielleicht konnte ich ja etwas weiterhelfen ...

du hast dich natürlich an die kündigungsfristen zu halten,wie auch auf dem privaten markt,es kommt aber auch darauf an wann dein vermieter das kündigungsschreiben erhält,man nennt das -zugang des kündigungsschreiben,alles darüber findest du in den neuen mietgesetzen
Die Kündigungsfrist steht in der regel im Mietvertrag.
Bei Mir ist es so:
3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind. 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 5 Jahre vergangen sind. 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 8 Jahre vergangen sind.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Was steht den im Mietvertrag, als alte Regelung?
daß ddie Kündigung erst nach dem Einreichen nach zwei Monaten gültig ist. Das heißt, wenn ich für diesen Monat gekündigt hätte, dann würde die Frist erst ab dem 1.7. laufen + die 3 Monate. Ich wäre praktisch am 1.10. draußen.
Utilibus am 3. Mai 2009 14:04 Dan schreib einfach, hiermit Kündige ich zum 01.05.2009 meinen Mietvertrag und werde am 01.07.2009 Besenrein meine Wohnung Übergeben. Dan mal sehen wie die reagieren. Zur Sicherheit könntest Du auch eine Nachmieter präsentieren
Das ist ja klasse, denn dann hätte mein Freund nicht 8 Monate Kündigungsfrist, weil er über 5 Jahre dort lebt.
Das kommt auf die Vertragsforumulierung an. Ist auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, dann sind es 3 Monate.