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Welche Kriterien zählen für die Bewilligung einer Lärmschutzwand an einer Straße?

gefragt von ttempelhueterttempelhueter am 09.04.2009 um 9:25 Uhr

Hallo,

an Autobahnen sieht man oft eine Lärmschutzwand. Was ist aber mit sehr stark befahreren Landstraßen? Hat man die Möglichkeit, dass dort eine Lärmschutzwand aufgestellt wird? Seit der LKW-Maut kann man sich nicht mehr bei offenem Fenster unterhalten, geschweige denn Schlafen. An wenn muss ich mich wenden? Hat das überhaupt Sinn oder lohnt sich mein Bemühen nicht?

DANKE

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Landstraße x 27 Lärmschutzwand x 4

morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 9. April 2009 09:29
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Die Lärmschutzwand wäre der falsche Weg, sinnvoller, billiger und leichter durchführbar ist ein Durchfahrverbot für LKWs. Wenn da alle Betroffenen zusammenhalten stehen die Chancen gut.
Zuständig ist erstmal, deine Gemeinde.

Kommentar von Simple_avatar2smallttempelhueter am 9. April 2009 09:33

Danke, wusste nicht, dass so etwas möglich wäre.

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 9. April 2009 09:45

Ihr lönnt ja viele Gründe aufführen, welche für ein Durchfahrtsverbot sprechen. Lärm, Abgase, Sicherheit, entgangene Mautgebühren für den Staat, Schaden durch die ständige Erschütterung, sinkende Lebensqualität, usw.
Ich drücke euch die Daumen!

Kommentar von Simple_avatar2smallttempelhueter am 9. April 2009 10:00

Vielen Dank!


KriLu
beantwortet von KriLu am 9. April 2009 09:28
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ich würde mich im städtischen rathaus erkundigen. denn, um so eine mauer aufzuziehen, braucht es meherere bewilligungen, die du als privatperson und "genervter" mieter gar nicht einholen kannst. das muss auf der stadt geregelt werden

Kommentar von Simple_avatar2smallttempelhueter am 9. April 2009 09:32

Danke! Ich habe mich schon umgehört, ich bin nicht die einzige Person. Alle Anwohner (zu 90% werden die Häuser von den Besitzern bewohnt)fühlen sich mehr als gestört. Was noch schlimmer ist, man kann da ja auch nicht wegziehen. Ein Grundstück dort kauft ja niemand mehr.


Delphi78
beantwortet von Delphi78 am 9. April 2009 09:26
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hallo... wende dich mal an dein zuständiges Bürgermeisteramt oder beim Landratsamt an die Abteilungen Bauamt oder Gesundheitsamt... vieleicht können die dir weiterhelfen... viel glück...

Kommentar von Simple_avatar2smallttempelhueter am 9. April 2009 09:29

Danke!


piwi67
beantwortet von piwi67 am 8. Oktober 2009 06:55
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Es gibt die so genannte Lärmsanierung an Straßen. Bedeutet:

  1. Um welche Straße handelt es sich (Bundes-, Landes-, Kreis-, Stadtstraße)?

  2. Beim entsprechenden Straßenbaulastträger kann ein Antrag auf Lärmsanierung gestellt werden -> also "Landstraße" beim entsprechendem Straßenbauamt (in NRW: Strassen.NRW entspr. Regionalniederlassung).

  3. Bei Überschreitung der zulässigen Schallpegel u. entsprechend einfacher Fenster, werden bis zu 75% für neue Schallschutzfenster erstattet.


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