Welche Krankenversicherung als freier Mitarbeiter?

7 Antworten

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Bitte keine Halbwahrheiten aufschnappen!

1) Fragen: Bist Du freier Mitarbeiter? Hast Du ein Gewerbe bzw. wirst eins haben? Beziehst Du mehr als 60% deiner Einkünfte von deinem jetzigen AG? Bist Du dort immer noch weisungsgebunden? Musst Du mehr als 20 Stunden vor Ort in deren Räumlichkeiten sein? Solltest Du auch nur eine der Fragen mit "ja" beantworten, bist Du Scheinselbstständiger und kommst gar nicht in die Private bzw. es würde rückabgewickelt werden mit Nachentrichtung der Beiträge bei der Kasse.


2) Zum Thema Rückkehr in die Kasse reden die meisten glatten Unfug. Es gibt drei K. O. Kriterien:

  • ü55
  • Die letzte fünf Jahre weder gesetzlich versichert noch eine Antwartschaft
  • 9/10 Regel (etwas komplizierter, trifft selten zu)

Und selbst dann gibt es noch ein paar Tricks, alles andere sind gefährliche Halbwahrheiten.


3) Beitrag bei der Kasse Es gibt einen Mindestbeitrag zu entrichten, welcher bei ca. 340€ liegt. Auf Antrag (bei geringen Einkünften) temporär reduziert auf ca. 190€. Achtung, hast Du mehr verdient, drohen empfindliche Nachzahlungen.


4) Zu den privaten Krankenversicherungen lasse ich mich jetzt nicht aus, das ist komplexer. Bei Bedarf einfach meinen blog www.versicherungskritiker.de besuchen und ne Anfrage starten. ;)


Fazit: Prüfe bitte als erstes ob Du dich wirklich privat versichern darfst, das erspart dir ne Menge ÄRger mit den Sozialversicherungsträgern! Dann schaue weiter! :)

Wenn Du Dich einmal bei einer Privatversicherung angemeldet hast, kannst Du danach nicht wieder in eine gesetzliche Kasse wechseln. Ich würde mich lieber bei einer der gesetzlichen versichern, geht auch auf freiwilliger Basis, und hinterher hast Du keine Probleme.

Sachlich falsch, im SGB ist geregelt wer kann, darf und muss!

Genau so - sprich mit Deiner Kasse, bleib dort freiwillig versichert

Viele Krankenkassen haben einen Sondertarif, wenn Du geförderter Existenzgründer bist

auch wenn du nur wenige Monate selbständig sein wirst, kannst Du gefördert werden.

Es gibt den "Standardtarif" sowie Wahltarife, hier wäre ein Antrag auf Beitragsreduzierung im "Standardtarif" notwendig. An diesen sind aber Bedingungen geknüpft, wir wissen nicht ob er diese erfüllt.

Du kannst freiwillige Beiträge entrichten. So einfach ist das aber nicht. Wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest, bist du ebenkein freier Mitarbeiter. Die Krankenkasse prüft das und wird bei Scheinselbständigkeit die Beiträge nachfordern. Sobald du mehr als 400 € verdienst bist du dann wieder pflichtversichert.

Du kannst Deine eigene schon vorhandene Krankenversicherung als Selbständiger weiterführen.

Frag bei der Versicherung nach, wie das funktioniert.

(Bei nebenberuflichen Tätigkeiten läuft das auch noch ein bißchen günstiger... Frag danach!)