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Welche Kosten muss der Vermieter übernehmen?

gefragt von Silberdistel99 am 09.12.2007 um 15:56 Uhr

Ich repariere viel selber in meiner Mietswohnung sofern ich es kann und das entsprechende Werkzeug dazu habe. Bis zu welchen Kosten muss ich das eigentlich tun? Kann ich dem Vermieter eine Rechnung stellen über selbst ausgeführte Arbeiten, oder muss das immer ein richtiger Handwerker tun? Wie sieht es dann aus mit Gewährleistung und Garantien?


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Frage beantworten


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 9. Dezember 2007 15:58
6x
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Wenn Du Mängel an der Mietsache hast, musst Du diese dem Eigentümer melden. Der ist für die Beseitigung zuständig. Alles weitere kannst Du mit dem Vermieter regeln.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 9. Dezember 2007 16:00
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na ja, fragen mußt du schon ,schon in deinem eigenen interesse wenn dein vermieter nicht weiß was defekt ist kann er dir auch nicht sagen ob er die kosten übernimmt


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 11. Dezember 2007 17:08
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Es kann eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag geben. Danach kann der Mieter verpflichtet werden, sich an Kosten für Reparaturen mit bis zu 75 Euro zu beteiligen. Ansonsten trägt der Vermieter die Kosten für Reparaturen (die er ausführen lässt) allein. Führt der Mieter im Alleingang Reparaturen aus, muss der Vermieter dem Mieter die Kosten nicht erstatten.


anonym
beantwortet von Rolfe am 9. Dezember 2007 17:47
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Für Reparaturen ist der Vermieter zuständig. Dafür wird u.a. ja auch die Miete gezahlt. Für den Mieter besteht lediglich die Pflicht zur Mängelanzeige - den Rest macht der Vermieter. Der Vermieter hat schliesslich dann auch das Recht, zu bestimmen, ob eigene Handwerker oder Fremdfirmen die Reparaturen vornehmen. Es dürfte nur selten vorkommen, dass der Vermieter dem Mieter die Reparatur überlässt - fragen kann man natürlich.


anonym
beantwortet von Rogald am 9. Dezember 2007 18:06
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Du kannst in deiner Wohnung alles reparieren. Nur zahlen muss der Vermieter nur dann, wenn er dir den Auftrag zur Reparatur vorher erteilt hat.





anonym
beantwortet von PinkyMcBrain am 16. April 2008 23:56
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Lohnt es sich eigentlich, so alte Fragen zu beantworten? :)

Alle hier haben ein wenig Recht, und ein wenig Unrecht.

Der Mieter muss sich nicht an Kleinreparaturen "beteiligen"! Ist eine sog. Kleinreparaturklausel vereinbart, gilt: Alles was unter dem genannten Betrag ist (üblich sind so 50-75 Euro) trägt der Mieter. Egal, ob er es selber macht, oder ob ein Handwerker kommt. Alles was über dem Betrag ist (z.B. 75,01 Euro) zahlt der Vermieter komplett allein - der Mieter muss nichts zuzahlen.

Also: Ist es Kleinkram, mach es selbst. Ist es komplizierter und vermutlich teurer, frag den Vermieter.





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