Ich habe bei einem Händler im Internet gekauft und die Ware ( über 40 Euro Warenwert ) retourniert, da ich nicht mit dem Produkt zufrieden war. Ich bekam daraufhin die Kosten für die Ware und für meine Rücksendung erstattet. Die Kosten für den Versand der Ware vom Händler an mich, will das Unternehmen nicht tragen - Ist das rechtens??? Kann mir bitte auch jemand falls vorhanden eine Aktenzeichennummer mitteilen, falls in solch einem Fall bereitsein Urteil existiert.
Vielen Dank für die Antworten.
Das hat der BGH vor kurzem beim EUGH vorgelegt. BGH 8. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 01.10.2008 Aktenzeichen: VIII ZR 268/07
Die Vorlagefrage lautete: Sind die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat?
die Entscheidung wird Mitte des Jahres erwartet.
Gruß

http://www.formlet.de/recht-gesetz/1123-urteil-versandkostenrueckerstattung-hins...
gib mal in google "versandkosten rückerstattung" ein. dort bekommst du viele links zu diesem thema