Eventuell können folgende Kosten anfallen: Neues Gutachten - Zinsaufschläge wegen Wertverfall des Objektes - Kosten für Grundbuch wegen Abtretung der Grundschuld oder Eintragung einer Briefgrundschuld (meist bei Versicherungen notwendig) - Beglaubigungskosten bei Notaren.
Dringender Rat: Umschuldung nur bei Geldgeber, der alle eventuell entstehenden Kosten übernimmt!
Guter Rat: Überprüfen, wie lange Restlaufzeit werden muß um seinen maxmonat (maximal möglichen monatlichen Aufwand) einzuhalten, und neue Zinsbindung daran auszurichten. Aber auch kostenlose vorzeitige Rückzahlung vereinbaren. Wer mit seinem Geldgeber bisher keine Probleme hatte, sollte diese Voraussetzung für eine Verlängerung beim alten Geldgeber berücksichtigen und entsprechend verhandeln. Beispiel: Keine wesentliche Erhöhung des Aufwands möglich oder sogar Senkung notwendig - kann eine lange Zinsbindung beim alten Geldgeber die bessere Wahl sein. Vielleicht ist der neue Geldgeber dazu nicht bereit.
Gelegentlich sind Banken bereit, die für sie eingetragenen Grundschulden für eine andere Bank treuhänderisch zu verwalten. Dafür stellen sie i.d.R. eine geringe Gebühr in Rechnung. Als erstes also die Bank fragen, ob dies möglich wäre. Ansonsten fallen Gebühren für den Neueintrag der Grundschuld an, die sich nach der Höhe des Grundschuldbetrags richten. Und selbstverständlich auch für die Löschung der alten Grundschuld müssen Gebühren entrichtet werden. Noch ein Tipp: einige Banken beteiligen sich oder übernehmen komplett die Kosten für die Grundbucheinträge, wenn es ihnen gelingt einen neuen Kunden zu gewinnen. Also sprechen Sie das Thema ruhig mal an. Viel Glück!
Nur die Kosten für die Grundbuchänderung. Einen ausführlichen Artikel darüber gibt es hier: http://www.artikelvz.de/umschuldung-%e2%80%93-lohnt-sich-der-bankenwechsel/