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Welche Kosten beim Kleingewerbe? Gibt es einen Pauschalbetrag?

gefragt von bergers2006 am 09.08.2009 um 16:39 Uhr

Hallo Zusammen,

ich habe seit Mai ein Kleingewerbe und arbeite dabei als Servicekraft und Barkeeper. Da ich noch einen 400 Euro Job habe und Bafög bekomme, müssen meine Kosten so hoch sein, dass fast alle einnahmen gedeckt sind. Bisher habe ich die Telefon und Handyrechnungen gesammelt, sowie Fahrkarten. Was kann man sonst noch so angeben? "Geschäftsessen", Fahrten, Arbeitszimmer?

Gibt es einen Pauschalbetrag den man für die Kosten veranschlagen kann, wenn man sie nicht einzeln aufführt, so wie es bei den Werbungskosten der Falls ist?

Freue mich über eure Antworten. Danke und Gruß ihg

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Kleingewerbe x 128 Ausgaben Einnahmen x 1 Ausgaben Gewerbe x 1

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 10. August 2009 11:12
0x
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Für das Kleingewerbe kann man nur das als Ausgaben ansetzen, was wirklich dafür ausgegeben wurde. Die beim Finanzamt sind meist höflich, aber selten doof.

Vielleicht bringt diese Seite Dich auf ein paar legale Ideen:

www.klicktipps.de/gewerbe2.php#buchhaltung

.

Einnahmen - Ausgaben für das Gewerbe ergeben seinen Gewinn.

Der Gewinn für das Kalenderjahr kommt in die Steuererklärung;

für das Bafög muss der Gewinn im Bewilligungszeitraum(!) ermittelt werden. Guck also mal, was überhaupt in diesen Bewilligungszeitraum fällt.

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"Arbeitszimmer" für Barkeeper? - ;-)))

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Bei über 400€ für Minijob plus Gewerbe ist man übrigens bei der Krankenkasse nicht mehr familienversichert. Man muss selbst zahlen.

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Mit Minijob plus Gewerbe plus 'Zuschussanteil des Bafög' nähert man sich derEInkommensgrenze beim Kindergeld. Wenn man sie überschreitet, gibt es für das betroffene Jahr kein KG!!


zj1000
beantwortet von zj1000 am 9. August 2009 16:41
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Du kannst Dir ja einen Geschäftsferrari leasen.



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