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welche Kosten bei Räumungsklage/Zwangsräumung ?

gefragt von rolandnatze am 14.09.2009 um 0:15 Uhr

Hallo,

ich muss mich von meiner Mieterin (mit Sohn 10j.) leider trennen, weil sie die Miethöhe und ob sie überhaupt zahlt, selbst festlegt. Da ich auch kein Krösus bin würde mich interessieren mit welchen Kosten ich bei einer Klage und evtl. Zwangsräumung zu rechnen hätte (Anwalt, etc.) Miete ist kalt 290,- Warm 420,-, danke schonmal.


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fraukausw
beantwortet von fraukausw am 14. September 2009 00:18
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Zitat

bevor ich an die Räumungsklage denke, würde ich erstmal an der wirksamen Kündigung des Mietverhältnisses arbeiten.

Nun aber zu Deiner Frage:

Vor der eigentlichen Räumungsklage musst Du Dir erstmal einen Räumungstitel vor Gericht erstreiten. Die Kosten, die dabei für Gericht und Anwalt entstehen richten sich nach dem Streitwert. Ich rechne in der Regel für mich mit ca. 750 EUR Gerichts- und mit ca. 1.000 EUR Anwaltskosten - ganz grob.

Mit dem Rämungstitel geht es dann zum Gerichtsvollzieher, dem Du für seine Dienste einen Vorschuss geben musst. Hier gibt es verschiedene Faustregeln, ich rechne da in der Regel mit 1.000 EUR plus jeweils 1.000 EUR pro Zimmer. Sollte der Gerichtsvollzieher diese Vorauszahlung bei der Räumung nicht komplett aufbrauchen, dann bekommst Du den Rest zurück.

http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=42968&ccheck=1


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 14. September 2009 00:21
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Sprich sie darauf an, vielleicht hat sie arge Probleme das Geld zusammen zu bekommen. Vielleicht ist sie für jede Hilfe dankbar. Es gibt Ämter, die Bedürftigen Zuschüsse geben. Wenn reden nicht hilft, mach ihr deutlich, dass du ihr die Wohnung kündigen musst, freu dich aber nicht zu früh, es ist verflixt schwer jemanden aus der Wohnung zu bekommen, der auch wenn er nicht die volle Miete zahlt, zahlungswillig erscheint.

Kommentar von rolandnatze am 14. September 2009 00:26

sie weiss was sie macht, ist im Mieterverein, kennt alle gesetze, nur kann sie nicht mit Geld umgehen, aber davon haben Vermieter ja eh genug...


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 14. September 2009 00:16
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Die Frage ist merkwürdig, wie kann deine Mieterin ihre Miethöhe selber festlegen? Ich bin auch Vermieter, aber das ist mir neu. Wennn sie ein Kind hat, wo um Gottes Willen lebt sie bei 290 Euro (warm) Miete - im Keller, oder im Geräteschuppen?

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 14. September 2009 00:18

sie macht es, wie sie kann(will)

zahlt halt wie es ihr möglich ist (erscheint)

Kommentar von C1d83b48b0290af8cf908048b51bac77smallChrisTralins am 14. September 2009 00:20

Habe ich dich gefragt?

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 14. September 2009 00:22

nein, aber es ist mir möglich Deine antwort zu kommetieren... und das tue ich, immer, wenn ich will

(im übrigen habe ich kömmentiert, bevor Du Deine antwort korrektiert hast)

Kommentar von rolandnatze am 14. September 2009 00:23

290,- durch 50qm gibt 5,80 € ist doch OK oder ?


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 14. September 2009 00:17
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Weißt Du überhaupt, wovon Du redest bzw. was Du schreibst?

Kommentar von rolandnatze am 14. September 2009 00:24

wenn du mich meinst: JA


anonym
beantwortet von rosenblatt88 am 14. September 2009 00:20
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sie meint wohl damit, dass wenn ihre mieterin bezahlt nur soviel wie sie meint oder garnicht zahlt...


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