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Welche Konsequenzen erwartet u. 18 Jährige die nach 12 Uhr in Clubs/Discos/Bars aufgegriffen werden?

gefragt von nafta am 21.03.2009 um 13:22 Uhr

Gestern fand eine Polizeikontrolle in einem Club in meiner Nachbarstadt statt. Für die Betroffenen gab es soweit ich hörte keine Konsequenzen, aber wie siehts mit dem Ladenbesitzer aus?

Wer hat welche Konsequenzen zu erwarten? Werden die Eltern derjenigen die rausgeholt wurden benachrichtigt, verwarnt? Muss der Besitzer der Lokalität Geldstrafe bezahlen? ..?


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Mismid
beantwortet von Mismid am 21. März 2009 13:40
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Der Besitzer muß eine Geldstrafe bezahlen und riskiert bei wiederholten Verstößen seine Konzession zu verlieren. Das wäre dann sein Ruin. Die Eltern werden eventuell auch benachrichtigt und können unter Umständen auch bestraft werden und im Extremfall auch die Kinder entzogen bekommen


andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. März 2009 13:23
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beim ersten Male bleibt es bestimmt bei einem gehobenen Finger und danach wird es teuer


anonym
beantwortet von nafta am 21. März 2009 13:25
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Frage beantworten und Vermutung aufstellen unterscheidet sich für mich gravierend.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 21. März 2009 13:29
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mit 18 ist man volljährig und kann hingehen wohin man will und bleiben solange man will; das Jugendschutzgesetz gilt dann nicht mehr

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. März 2009 13:41

er meinte mit dem "u." wohl unter 18 jährige


anonym
beantwortet von nafta am 21. März 2009 13:34
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u. 18 jährige heisst auch nicht UND sondern UNTER du leuchte.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 21. März 2009 13:39

Na, so doll leuchtet es aber auch nicht, wenn man das Wort und mit "u." abkürzt. Da hat man gerade mal einen Anschlag auf der Tastatur gespart. "Leuchten" formulieren ihre Fragen gleich unmissverständlich.

Kommentar von nafta am 21. März 2009 13:52

Es gibt n Zeichenmaximum.


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