Gestern fand eine Polizeikontrolle in einem Club in meiner Nachbarstadt statt. Für die Betroffenen gab es soweit ich hörte keine Konsequenzen, aber wie siehts mit dem Ladenbesitzer aus?
Wer hat welche Konsequenzen zu erwarten? Werden die Eltern derjenigen die rausgeholt wurden benachrichtigt, verwarnt? Muss der Besitzer der Lokalität Geldstrafe bezahlen? ..?
Der Besitzer muß eine Geldstrafe bezahlen und riskiert bei wiederholten Verstößen seine Konzession zu verlieren. Das wäre dann sein Ruin. Die Eltern werden eventuell auch benachrichtigt und können unter Umständen auch bestraft werden und im Extremfall auch die Kinder entzogen bekommen

beim ersten Male bleibt es bestimmt bei einem gehobenen Finger und danach wird es teuer
Frage beantworten und Vermutung aufstellen unterscheidet sich für mich gravierend.

mit 18 ist man volljährig und kann hingehen wohin man will und bleiben solange man will; das Jugendschutzgesetz gilt dann nicht mehr
er meinte mit dem "u." wohl unter 18 jährige
u. 18 jährige heisst auch nicht UND sondern UNTER du leuchte.
heinmueck am 21. März 2009 13:39 Na, so doll leuchtet es aber auch nicht, wenn man das Wort und mit "u." abkürzt. Da hat man gerade mal einen Anschlag auf der Tastatur gespart. "Leuchten" formulieren ihre Fragen gleich unmissverständlich.
Es gibt n Zeichenmaximum.