paradies am 19.08.2007 um 21:48 Uhr
Mein Recorder war schon 1 mal in Reparatur (defektes Teil wurde ersetzt). Danach war alles ok. Heute trat das gleiche Problem wieder auf. Mag´ das Gerät nicht immer wieder reparieren lassen. Welche Rechte habe ich? A)neues Ersatzgerät B) Geld zurück c) noch mal Reparatur??
Laut gesetzlicher Gewährleistung: 2 Reparaturen bei gleichem Fehler, danach Ersatzgerät oder Wandlung des Kaufvertrags, d.h. Geld zurück, abzüglich einer Nutzungspauschale für die Zeit, in der das Gerät in Gebrauch war.
Nutzungspauschale bei Unterhaltungsgeräten rund 3% vom Kaufpreis pro Monat.

der hersteller darf das teil 3 mal zur reparatur geschickt werden. dann hast du recht auf ein neues. hatte das selbe prob. also in meinem fall
paradies am 19. August 2007 21:58 Ok, danke auch. Wenn das so weiter geht, dann habe ich bald 3x zusammen.
acer2 am 19. August 2007 22:04 wie schnell kamm eigenlich der fehler wieder, vieleicht kannst du ja doch dann ein neues teil erfragen, frag doch mal ganz nett wie es aussieht beim recoder habe ich ein ersatz recorde bekommen um sonnst vieleicht geht das ja bei dir auch
paradies am 19. August 2007 22:11 2 Monate hat das Ersatzteil gehalten. Nerv. Taugt denn heutzutage nichts mehr?

unbedingt in den AGB's des Händlers nachlesen, darin muß dies geregelt sein, 2 oder 3 Reparaturen bzw. Reparaturversuche sind möglich, hängt vom Gerät / Gerätewert etc. ab und der damit zumutbaren Einschränkung für dich als Käufer. Korrekt die Aussage, daß ein Nutzungsentgelt berechnet werden kann, hier gibt der Verband der UE sogar eine Tabelle vor. Allerdings weiß ich bislang nur von einem Unternehmen, welches dies auch anwendet, angewendet hat. Wenn nach der jetzigen zweiten Reparatur das Gerät immer noch nicht geht, oder wieder ausfällt, frage freundlich bei deinem Händler, dann ist vieles auch aus Kulanz möglich. Hast Du eine verlängerte Garantie, einen Komplettschutz zum Gerät abgeschlossen? Ist immer ratsam und kostet nicht viel!
paradies am 21. August 2007 20:03 Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!!

Schau mal hier:
... .gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
oder
... .jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&gb4s=C&lawid=1&paid=437
Die ersten drei Punkte stehen für "www" ... ;-)

Um die Frage ganz genaú zu beantworten, wäre es interessant und notwendig zú wissen, wann Du das Gerät gekauft hast!
paradies am 21. August 2007 20:02 Ich habe es Anfang 2007 gekauft./Mittlerweile habe ich beim Verkäufer angerufen und der sagte, daß sie das Gerät 3 x reparieren lassen werden. Den selben Fehler betreffend. Dann erst gibt es das Geld zurück.
Nutzungspauschale? Das ist ja der Hammer. Wir Kunden haben das Gerenne, weil die keine gescheiten Geräte bauen können und sind dann die Dummen./Danke für die hilfreiche Antwort.
Nutzungspauschale oder Anrechnung des tatsächlichen Nutzens kenne ich auch, gerade beim Autokauf.