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Welche Käuferrechte habe ich bei defektem Elektronikgerät?

gefragt von paradiesparadies am 19.08.2007 um 21:48 Uhr

Mein Recorder war schon 1 mal in Reparatur (defektes Teil wurde ersetzt). Danach war alles ok. Heute trat das gleiche Problem wieder auf. Mag´ das Gerät nicht immer wieder reparieren lassen. Welche Rechte habe ich? A)neues Ersatzgerät B) Geld zurück c) noch mal Reparatur??

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Garantie x 936 Käuferrechte x 4 defekte Elektronikgeräte x 1

anonym
beantwortet von Regenmacher am 19. August 2007 22:02
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Laut gesetzlicher Gewährleistung: 2 Reparaturen bei gleichem Fehler, danach Ersatzgerät oder Wandlung des Kaufvertrags, d.h. Geld zurück, abzüglich einer Nutzungspauschale für die Zeit, in der das Gerät in Gebrauch war.

Nutzungspauschale bei Unterhaltungsgeräten rund 3% vom Kaufpreis pro Monat.

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 19. August 2007 22:13

Nutzungspauschale? Das ist ja der Hammer. Wir Kunden haben das Gerenne, weil die keine gescheiten Geräte bauen können und sind dann die Dummen./Danke für die hilfreiche Antwort.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 20. August 2007 09:08

Nutzungspauschale oder Anrechnung des tatsächlichen Nutzens kenne ich auch, gerade beim Autokauf.


acer2
beantwortet von acer2 am 19. August 2007 21:51
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der hersteller darf das teil 3 mal zur reparatur geschickt werden. dann hast du recht auf ein neues. hatte das selbe prob. also in meinem fall

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 19. August 2007 21:58

Ok, danke auch. Wenn das so weiter geht, dann habe ich bald 3x zusammen.

Kommentar von Adfbd924ba6657e82a2b7077ae6c5b19smallacer2 am 19. August 2007 22:04

wie schnell kamm eigenlich der fehler wieder, vieleicht kannst du ja doch dann ein neues teil erfragen, frag doch mal ganz nett wie es aussieht beim recoder habe ich ein ersatz recorde bekommen um sonnst vieleicht geht das ja bei dir auch

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 19. August 2007 22:11

2 Monate hat das Ersatzteil gehalten. Nerv. Taugt denn heutzutage nichts mehr?


odi10
beantwortet von odi10 am 20. August 2007 13:32
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unbedingt in den AGB's des Händlers nachlesen, darin muß dies geregelt sein, 2 oder 3 Reparaturen bzw. Reparaturversuche sind möglich, hängt vom Gerät / Gerätewert etc. ab und der damit zumutbaren Einschränkung für dich als Käufer. Korrekt die Aussage, daß ein Nutzungsentgelt berechnet werden kann, hier gibt der Verband der UE sogar eine Tabelle vor. Allerdings weiß ich bislang nur von einem Unternehmen, welches dies auch anwendet, angewendet hat. Wenn nach der jetzigen zweiten Reparatur das Gerät immer noch nicht geht, oder wieder ausfällt, frage freundlich bei deinem Händler, dann ist vieles auch aus Kulanz möglich. Hast Du eine verlängerte Garantie, einen Komplettschutz zum Gerät abgeschlossen? Ist immer ratsam und kostet nicht viel!

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 21. August 2007 20:03

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!!


bommel65
beantwortet von bommel65 am 20. August 2007 09:07
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Schau mal hier:

... .gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

oder

... .jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&gb4s=C&lawid=1&paid=437

Die ersten drei Punkte stehen für "www" ... ;-)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. August 2007 05:36
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Um die Frage ganz genaú zu beantworten, wäre es interessant und notwendig zú wissen, wann Du das Gerät gekauft hast!

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 21. August 2007 20:02

Ich habe es Anfang 2007 gekauft./Mittlerweile habe ich beim Verkäufer angerufen und der sagte, daß sie das Gerät 3 x reparieren lassen werden. Den selben Fehler betreffend. Dann erst gibt es das Geld zurück.


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