Mein Kumpel ist schon sehr lange mit seiner Freundin zusammen. Die beiden haben nicht vor in den Bund der Ehe zu treten. Mein Kumpel hat mich kürzlich gefragt, ob ich wüsste, was man in einen Partnerschaftsvertrag aufnehmen sollte. Sie wollen sich beide in manchen Punkten einfach absichern, sollte die Beziehung doch irgendwann in die Brüche gehen. Wovon wir natürlich nicht ausgehen wollen... Wer hat sowas schon mal gemacht?
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Ich wage die rechtliche Relevanz eines solchen Vertrages zu bezweifeln....
wenn er einen ehevertrag meint, dann muss er zu einem notar gehen mit seiner angebeteten.
dort wird er fachkundig beraten.
Nein, es geht ja gerade NICHT um einen Ehevertrag. Dann wäre ja alles klar. Der Partnerschaftsvertrag ist ist immer stärker im Kommen...
ach so, aber so viel was anderes kann der doch auch nicht beinhalten. und notar wird auch besser sein.
In einen Partnerschaftsvertrag sollten folgende Punkte festgehalten werden: - Wenn es Kinder gibt, sollte das Sorgerecht aufgeführt sein - Wem gehört die Immobilie, wer steht im Mietvertrag und wer müsste im Ernstfall ausziehen - Unterhaltszahlungen (wie werden die Partner sozial abgesichert?) - Was ist mit dem Eigentum? Wem gehören Hausrat und die gemeinsam geschaffenen Vermögen? - Wie werden Schulden (falls vorhanden) nach einer Trennung ausgeglichen? Der Partnerschaftsvertrag muss auf jeden Fall von einem Notar beglaubigt werden.

Beide sollen zum Notar gehen und den Vertrag abschließen. Dann hat das Ganze eine Rechtsform. Und jeder weiß, wie er dran ist.
schliesse mich an!