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Welche Informationen darf das Finanzamt über das Konto eines Steuerzahlers einholen?

gefragt von teilzeithexe am 16.05.2007 um 22:09 Uhr

Ein Kumpel hatte heute am Telefon einen Disput mit seiner Finanzbeamtin. Es ging wohl um Kleinkram, aber beide waren schlecht drauf. Jetzt befürchtet er, dass sie sich revanchieren will und beispielsweise sein Konto kontrolliert (keine Ahnung, ob er was zu verbergen hat, ich will das nicht wissen). Welche Möglichkeiten hat das Finanzamt denn ohne konkreten Anhaltspunkt, Auskünfte von der Bank einzuholen?

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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. Mai 2007 22:11
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wenn er steuerschulden hat, hat die dame gute karten.


Logonaut
beantwortet von Logonaut am 16. Mai 2007 22:13
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Die Frage ist falsch gestellt. Wen kümmert es, was das FA DARF. Die Frage ist doch nur noch, was das FA KANN und (arbeitskräftemäßig) SCHAFFT. Und die Antwort ist: Wenn's draufankommt, ALLES - innerhalb der EU. Nur die Schweiz bietet noch ein gewissen Bankgeheimnis innerhalb Europas. Fakt.


Mismid
beantwortet von Mismid am 16. Mai 2007 22:29
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alle Finanz und Sozialbehörden können seit 2005 bei Bedarf auf alle Konten Einsicht nehmen. Betroffen sind: Konten und Depots bei deutschen Kreditinstituten, inländische Filialen von ausländischen Banken und ausländische Filialen deutscher Institute. Es wird jedoch kein begründeter Verdacht vorausgesetzt. Es genügt, wenn auf Grund allgemeiner Erfahrungen ein Kontenabruf angezeigt ist. Ein Kontenabruf steht jedoch im Ermessen der Behörden. Er muss anlassbezogen, zielgerichtet und eindeutig auf eine bestimmte Person bezogen sein. Dem Betroffenen soll zunächst die Gelegenheit gegeben den Behörden die erforderlichen Informationen selbst zu geben. Wird dadurch jedoch der Ermittlungszweck gefährdet, ist der Betroffene zumindest nachträglich über die Kontenabfrage zu informieren.


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 17. Mai 2007 12:09
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Ich schieße jetzt einfach mal gegen den Strom: Das FA bekommt doch nicht die kompletten Kontobewegungen mitgeteilt. Sie bekommt lediglich eine Mitteilung über bestehen einer Kontoverbindung und welche Art Konto (Giro; Spar; Depot usw.) Glauben denn echt alle, dass die FA mit allen Banken (über 600 deutschlandweit) vernetzt sind oder die Banken schaarenweise Auskünfte schreiben??? Das ist die reine Panikmache! Übrigens werden die FA in Berlin schon auf Fließbandarbeit getrimmt: Wenn eine ELSTER-Erklärung eingeht, wird diese im System ohne menschliche Prüfung EDV-geprüft, dann werden diese Hinweise von den Beamten überprüft und dann weiter. Abweichen darf man nur bei offensichtlichen Betrügereien (die aber nicht oft auffallen, weil man ja außer Spenden und haushaltsnahe Dienstleistungen keine Belege mehr einreicht). Nennt sich BlackBox-Verfahren. Das Finanzamt hat ab jetzt offfiziell einen "Vogel", nämlich ELSTER. ;-)


sonne55
beantwortet von sonne55 am 16. Mai 2007 22:11
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ich dachte, die behörden erhalten nur aufgrund eines richterspruchs auskunft über konten, was natürlich nur bei begründetem verdacht auf eine strafbare handlung möglich sein wird. natürlich kann ich nicht sagen, wie das in deutschland ist.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 16. Mai 2007 22:52

Alle Behörden können in all unsere Bankkonten reinschauen! Ob es für sie wichtig ist oder nicht. Die Behörden sind untereinander total vernetzt, und jedes Amt kann sich von einem anderen alle Unterlagen besorgen, die es meint, gebrauchen zu können. Und wer schaut schon einem Beamten über die Schulter, ob er gerade darf? Bankgeheimnis/Datenschutz zu 100 % ade!

Kommentar von B1e7156b56f68f91ca896274da6882d9smallwaterlilies am 17. Mai 2007 18:09

Woher hast du das denn? Schön wärs, nö, ehrlich, ich kann nicht in dein Bankkonto sehen (arbeite für die Justiz) und muß es begründen wenn ich irgendwo amtliche Daten anfordere.

Kommentar von 3a9a6c526317b0ba0ab428bc3bb9872csmallsonne55 am 22. Juni 2007 13:41

@critter: in welchem land lebst du denn? - in österreich ist es jedenfalls nicht so, wie du es beschreibst!!!


stefvol
beantwortet von stefvol am 17. Mai 2007 09:46
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Tja - die können praktisch jedes Konto einsehen wenn ein begründeter Verdacht besteht. Ob der Anlaß dazu konkret ist oder nicht - wer beurteilt das schon und welcher Finanzbeamte hält sich daran wenn er aus Ehrgeiz dem kleinen Mann was ans Zeug flicken kann dann nutzt er die Chance. dabei ist es vollkommen egal ob es sich um große oder kleine Kleckerbeträge handelt. An die großen Steuerhinterzieher trauen die sich nicht ran, sei es aus Angst vor den Konsequenzen oder aufgrund von Orders durch Vorgesetzte. Viele Beamte verrennen sich da richtig und lassen dabei die eigentlich wichtige Aufgaben liegen. Wenn du also mal Probleme damit hast und das FA konfrontiert dich mit deinen Konten, lass nicht locker und scheue auch keine Dienstaufsichtsbeschwerde wenn es keine ausreichende Begrüngung für die Einsichtnahme gab. Dabei aber schon den Vorgesetztenweg übergehen und gleich die Finanzminister von Bund und Land damit nerven. Denn eins ist mal klar: Beamte sind Staatsdiener und werden dafür fürstlich hornoriert.


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