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Die seit rund zwei Jahren geltende Regelung zur Abfrage von Kontendaten mutmaßlicher Steuersünder durch die Finanzbehörden ist größtenteils mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschiede
Auch Sozialämter könnten schon ab Juli dieses Jahres auf die Konten zugreifen, sollte sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) mit einem entsprechenden Gesetzentwurf durchsetzen. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler wäre es dann etwa möglich, den Anspruch von Familien auf Kindergeld zu überprüfen. Mit den Banken ist angeblich schon vereinbart, dass künftig Tausende Abfragen täglich möglich sind.












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