z.B. Reptilien?!
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Auf jeden Fall dürfen übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel gehalten werden. Selbst wenn Haustierhaltung im Mietvertrag erlaubt ist, dürfen aber ungewöhnliche Tiere wie zum Beispiel eine Würgeschlange nicht in der Mietwohnung gehalten werden. (www.wdr.de)

Lies dir das hier mal durch, das dürfte die Frage klären:
http://www.gutefrage.net/frage/wenn-im-mietvertrag-nichts-ueber-haustiere-vermer...

Selbst, wenn Tiere zugelassen sind, dann dürfen andere Mieter dadurch ja sicherlich nicht beeinträchtigt werden. (Dauerhaftes Gebell; ausbüchsende Insekten, die als Nahrung für Reptilien dienen sollten...)

Tausendfüssler sind sicher auch dann verboten, denn wenn die durch die Wohnung laufen, dann dürfte der arme "Unter"mieter bei dem Getrappel sein eigenes Wort nicht mehr verstehen können.
Die Haustier-Frage ist relativ schwierig: Generell sind Tiere wie Goldfische, Kanarienvögel (wenn sie nicht übermäßig laut sind), Hamster, etc. immer zulässig, selbst wenn im Mietvertrag die Haustierhaltung verboten wurde. Katzen und Hunde können vom Vermieter ausgeschlossen werden, indem er die Haustierhaltung untersagt. Aber auch hier wurden schon abweichende Urteile gesprochen, z.B. durften Hundebesitzer sehr kleine Hunde behalten, auch ohne Zustimmung des Vermieters. => Das sind aber Einzelurteile! Auch dürfen Menschen, die Ihre Tiere aus gesundheitlichen Gründen brauchen z.B. Blindenhunde ohne Zustimmung ihre Tiere halten. Generell gilt: Es darf niemanden stören! Mir würde nicht einfallen, warum ein Reptil einen Nachbarn stört....