Frage von kaesefuss 28.02.2012

Welche Hausratversicherung zahlt?

Ein Hinweis zur Frage

Liebe/r kaesefuss,

Deine Frage trifft leider nicht so ganz das Thema der heutigen Sprechstunde - heute geht es darum, welche Versicherungen für einen persönlich sinnvoll sind. Wir drücken Dir aber die Daumen, eventuell kann Dir unser Experte totzdem einen kleinen Tipp geben.

Herzliche Grüsse

Emma vom gutefrage.net-Support

  • Hilfreichste Antwort von CosmosDirekt 28.02.2012

    Hallo kaesefuss,

    ein Mieter kann sich durch eine eigene Hausratversicherung schützen. In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung. In Ihrem Beispiel also die Mietwohnung in dem Mehrfamilienhaus. Wird in die Mietwohnung eingebrochen, dann ist grundsätzlich die eigene Hausratversicherung eintrittspflichtig. Es kommt in diesem Falle nicht darauf an, ob die Hauseingangstür des Mehrfamilienhauses geschlossen war.

    Viele Grüße
    Rainer Albert, CosmosDirekt

  • Antwort von Flitzpiepje 28.02.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es kommt nicht auf die Eingangstüre unten an, sondern auf Deine eigene Tür, die zu Deiner Wohnung führt. Wenn Du diese nicht ordnungsgemäß gesichert hast, dann kommt Deine Hausratversicherung nicht für einen Einbruch mit Diebstahl auf. Ob unten auf oder zu, ist völlig egal. Wieviele Leute klingeln gerade in Hochhäusern mit der Masche: Werbung! Denen wird auch einfach so aufgemacht. Sei da mal ganz entspannt.

  • Antwort von kami1a 28.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die Versicherung zahlt, wenn Deine Wohnungstür verschlossen ist.

  • Antwort von Enki40 28.02.2012

    Der Einbruch betrifft ja die eigene Wohnung des Mieters, die durch die Versicherung abgedeckt ist.

  • Antwort von pflvb 28.02.2012

    Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruch. Der Hausrat in der eigenen Wohnung ist versichert. Die eigene Wohnung ist maßgeblich - unabhängig davon, ob nun eine oder mehrere Wohneinheiten im Hause gegeben sind.

    Stünde jedoch die Wohnungstüre des Nachts offen, fiele dies unter grobe Fahrlässigkeit. In diesem Falle würde eine Versicherung nur dann zahlen, wenn dieses Risiko mitversichert ist.

  • Antwort von ClariceClaptone 28.02.2012

    http://www.relaw.de/recht/mietrecht/mietrecht-top-themen/458-haustuer-in-mehrfam...

    Je nachdem, wird öffentliches Gut beschädigt, dann ist der Hauswirt dran. Unterlassene Kontrollen. Oder Begünstigung einer Straftat.

    Ist Deine eigene Wohnung betroffen und hast du eine Versicherung kannst du , wenn du alles verschlossen hälst, u.U. Ersatz geltend machen kommt aber Vertragsintern auf Klauseln an.

    Wird ein unverschlossener Keller ausgeraubt, ist keiner versichert.

    Übrigens kann kein Hauswirt verbieten, eine Tür zu kontrollieren. Wenn der Mieter abschließen will, ist das dem Mieter gegenüber eine Art Freiheitsberaubung und persönliche Willkür, wenn er die daran hindert.

    Im Gegenteil, es sollte sogar ein schwer zu knackendes Sicherheitsschloss sein. Und selbst das ist verschlossen zu halten.

  • Antwort von schelm1 28.02.2012

    Durch eine passende individuelle Versicherung, die ein solches Risiko deckt oder eine gute Einbruchssicherung, die die Wohnung gut schützt! - Was sonst?

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