Geht das beim Privathaushalt überhaupt durch?
Du sprichst von haushaltsnahen Dienstleistungen:
Da absetzen der Handwerkerrechnung geht auch im Privathaushalt. 20 Prozent von der Rechnung, aber jedoch nur bis zu zu 600 Euro im Jahr. Nur Arbeitskosten können geltend gemacht werden Ganz wichtig - dabei können nur die Arbeitskosten geltend gemacht werden. Materialkosten werden nicht mit einberechnet: Das Finanzamt benötigt eine detaillierte Rechnung inklusive Bankbeleg. mehr hier: http://www.swr.de/swr4/rp/ratgeber/haus/-/id=263818/nid=263818/did=1244608/13lv60o/index.html (Link kopieren und in Browserfenster einfügen)

Hallo alibert,
Ja kann man, seit dem Jahr 2003 sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anteilig bis zu einer Rechnungssumme von maximal 3000 Euro in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Rechtsgundlage: § 35a Absatz 2 EStG.
Mehr dazu: www.finanztip.de/recht/steuerrecht/haushaltsnahe_dienstleistungen.htm
Gruß Albert
Zur Klarheit: 20 Prozent von der Rechnung, aber jedoch nur bis zu zu 600 Euro im Jahr, aber auch! Es kann eine Rechnungssumme bis zu 3.000 Euro beim Finanzamt geltend gemacht werden.