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Welche Gründe gibt es einen Mieter loszuwerden?

gefragt von Gfrerling am 02.10.2008 um 18:52 Uhr

Kann man als Mieter eigentlich nur gekündigt werden vom Vermieter, wenn der auf Eigenbedarf klagt oder man sich was zu schulden kommen ließ, wie Miete nicht zahlen, groben Unfug, Störungen und so weiter? Das heißt doch dann, dass der Vermieter fast keinen Grund hat normal kündigen zu können, wenn sich der Mieter korrekt verhält, oder?


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miccy
beantwortet von miccy am 2. Oktober 2008 18:53
5x
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Wenn sich der Mieter korrekt verhält,gibts keinen Grund zur Kündigung.

Kommentar von 022fcdfc49b3efae3e48bc4fa0bf00b1smallhapebue am 2. Oktober 2008 18:54

DH


Anell
beantwortet von Anell am 2. Oktober 2008 18:57
2x
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Wenn sich der Mieter korrekt verhält - warum soll er denn dann 'raus? Anell


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 2. Oktober 2008 18:54
1x
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ich gebe dir recht


moon73
beantwortet von moon73 am 2. Oktober 2008 18:54
1x
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Unpünktliche Mietzahlungen wären ein Grund oder Eigenbedarf:

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/eigenbedar...


medic
beantwortet von medic am 2. Oktober 2008 18:57
1x
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wegen eigenbedarf




Kommentar von 955ba6637d3e5a64c1d2ee095824f132smallAnell am 2. Oktober 2008 19:02

Das ist ein legitimer Grund, der oben ausgeschlossen wurde.


fischli84
beantwortet von fischli84 am 2. Oktober 2008 19:44
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es gibt zu jedem mietvertrag ein zusätzliches blatt wo du antworten findest auf deine frage...

rechte und pflichten bei mieter und vermieter...

gruss


anonym
beantwortet von Obelhicks am 2. Oktober 2008 22:19
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du hast ja alle antworten schon selbst gegeben. in einem unbefristeten mietverhältnis, das nicht über möblierten wohnraum in der wohnung des vermieters abgeschlossen ist, kann nur aus gewichtigem grund, die sogenannte fristlose kündigung ausgesprochen werden. der "wichtige Grund" ist entweder ein mietrückstand von mindestens 2 monatsmieten oder ständig verspätete mietzahlung. ein weiterer grund wäre z. b. ein tätlicher angriff auf den vermieter. grober unfug, ruhestörung usw. müßte näher deffiniert werden, es gibt dazu eine umfangreiche urteilssammlung.





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