Kann man als Mieter eigentlich nur gekündigt werden vom Vermieter, wenn der auf Eigenbedarf klagt oder man sich was zu schulden kommen ließ, wie Miete nicht zahlen, groben Unfug, Störungen und so weiter? Das heißt doch dann, dass der Vermieter fast keinen Grund hat normal kündigen zu können, wenn sich der Mieter korrekt verhält, oder?

Wenn sich der Mieter korrekt verhält,gibts keinen Grund zur Kündigung.

Wenn sich der Mieter korrekt verhält - warum soll er denn dann 'raus? Anell

Unpünktliche Mietzahlungen wären ein Grund oder Eigenbedarf:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/eigenbedar...

wegen eigenbedarf
Anell am 2. Oktober 2008 19:02 Das ist ein legitimer Grund, der oben ausgeschlossen wurde.

es gibt zu jedem mietvertrag ein zusätzliches blatt wo du antworten findest auf deine frage...
rechte und pflichten bei mieter und vermieter...
gruss
du hast ja alle antworten schon selbst gegeben. in einem unbefristeten mietverhältnis, das nicht über möblierten wohnraum in der wohnung des vermieters abgeschlossen ist, kann nur aus gewichtigem grund, die sogenannte fristlose kündigung ausgesprochen werden. der "wichtige Grund" ist entweder ein mietrückstand von mindestens 2 monatsmieten oder ständig verspätete mietzahlung. ein weiterer grund wäre z. b. ein tätlicher angriff auf den vermieter. grober unfug, ruhestörung usw. müßte näher deffiniert werden, es gibt dazu eine umfangreiche urteilssammlung.
DH