wann kann man nicht gekündigt werden?
Kündigungsverbote bestehen
· gegenüber betrieblichen Funktionsträgern (z. B. Betriebsräte),
· gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung,
· während der Elternzeit,
· gegenüber Auszubildenden,
· gegenüber Wehr- und Zivildienstleistenden.
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/fragen/frage.phtml?code=16294_220

Da gibt es viele Gründe. Z.B. bei Schwangerschaft, während Krankheit, in Altersteilzeit, evtl. mit einem hohen Grad an Schwerbehinderung, als Betriebsrat und über die Amtszeit hinaus, eine bestimmte Zeit lang wenn man sich zur BR-Wahl aufstellen lies, aber nicht gewählt wurde, als Datenschutzbeauftragter gelten ähnliche Vorschriften wie als BR. Aber natürlich auch immer nur dann, wenn man keinen Grund liefert, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde!