Habe ich Anspruch auf den Arbeitsplatz an dem ich vor dem Mutterschutz tätig war.
Ihr Einstieg ist gesetzlich gesichert
Mit der Geburt dürfen Mutter als auch Vater eine bis zu dreijährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit, Kündigungsschutz und Arbeitsplatz werden vom Gesetzgeber garantiert. Einen Anspruch auf genau denselben Arbeitsplatz haben Sie hingegen nicht, der Arbeitgeber muss Ihnen lediglich einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten. Arbeiteten Sie vor der Geburt ganztags, dürfen Sie wieder einen Ganztagsjob erwarten.

Theoretisch ja, aber wenn das nicht möglich ist, kann dir der arbeitgeber auch eine gleich bezahlte arbeitsstelle anbieten oder dich gar kündigen, wenn du das Alternativangebot nicht annimmst.

Nach der Elternzeit habt Ihr Anspruch auf Euren alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Eine Schlechterstellung ist nicht zulässig. ! Theoretisch klingt diese Beschäftigungsgarantie zwar sehr gut, praktisch ist sie jedoch oft nicht durchführbar. Denn wie verbindet man einen Ganztagsjob mit einem Halbtagskindergartenplatz? Wie verbindet man lange Arbeitszeiten mit womöglich noch langen Anfahrwegen mit Kindergartenöffnungszeiten bis 16.oo Uhr? Und womöglich wollt Ihr gar nicht ganztags arbeiten, weil Ihr dann zu wenig Zeit für das Kind habt. Einrechnen müsst Ihr auch noch oft monatelangen unbezahlten Urlaub, weil die Kindergärten meistens erst im August beginnen.
Es ist also ratsam, sich schon vor der Geburt Möglichkeiten der Weiterarbeit zu überlegen. Gibt es die Möglichkeit halbtags zu arbeiten? Ist eventuell auch ein Teil der Arbeit in Heimarbeit zu erledigen? Generell ist es gut schon während der Elternzeit Kontakt zur Firma zu halten. Wer Teilzeit arbeitet oder ab und zu mal einspringt, bleibt am Ball und kann seine Möglichkeiten nach der Elternzeit ausloten. Oft ergeben sich so Alternativen zum bisherigen Ganztagsjob.
bitmap am 4. Februar 2008 19:02 Als Ergänzung: Wenn man vorher Vollzeit gearbeitet hat und nach der Elternzeit Teizeit arbeiten möchte, muss man rechtzeitig einen Antrag stellen. Das ist nicht nur zur Planungssicherheit für den Arbeitgeber, sondern gesetzlich festgelegt. http://kuerzer.de/lOjMYAhmO (hier bitte auch den letzten Absatz des § beachten!)
Du hast das Recht auf deinen alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Eine Schlechterstellung (weniger Einkommen, längere Arbeitszeit) ist nicht zulässig.