heligirl am 05.09.2009 um 12:37 Uhr
Welche Geschäftsform hat man, wenn es einen Geschäftsführer gibt? Und wo muss man seine Firma dann anmelden?
GmbH oder AG
Muss im Handelsregister B beim Amtsgericht eingetragen werden

google mal unter Gesellschaftsformen BGB oder HGB
GmbH bestellt einen Geschäftsführer...muss im Handelsregister (B)beim Amtsgericht eingetragen werden...
heligirl am 5. September 2009 12:42 Und Handelsregister mache ich über IHK oder bei Gericht?
Antwort war eindeutig oder?
nicht die Gmbh sondern die Geselschafter bestellen einen GF
absolut richtig
heligirl am 5. September 2009 12:59 Danke dir auch für die Antwort. Da ihr mir beide geholfen habt, hab ich den "schnelleren" als hilfsreichste Antwort gewertet. Hätte die Punkte gerne geteilt.

Aus der Tatsache, dass es in einem Unternehmen einen Geschäftsführer gibt, lässt sich nicht die Rechtsform des Unternehmens ableiten.
Geschäftsführer gibt es nicht nur bei GmbHs oder KGs, OHGs oder GbRs; auch ein Einzelunternehmer kann einen Geschäftsführer einstellen.
Aus der Angabe "Geschäftsführer" kann man also kaum etwas über die Struktur, die Haftung oder die Größe eines Unternehmens schließen.
Beide gleichzeitig oder GmbH oder AG? Sorry, bin da völlig unwissend.
Und blind auch noch... hast ja geschrieben "oder"
AG hat einen Vorstand, keinen GF!
Falsch GmbH und AG´s haben einen Geschäftführer. Vorstände gibt es erst ab einer bestimmten Kapitalgrösse und dann auch bei einer GmbH
Ok, wenn ich also eine kleine Firma gründe, gehe ich zum Amtgericht, lasse sie dort als GmbH eintragen und bin dann automatisch Geschäftsführer. Richtig verstanden?
Nicht ganz so einfach für eine GmbH benötigt man ein Mindestkapital von 25.000,--€ (bei der AG 50.000,00).
Dann muss ein sogenannter Gesellschaftervertrag geschlossen werden. Das macht man bei einem Notar . Und dann kommt der Eintrag.
Es ist zwar legal aber selten das jemand als einzelne Person eine Gesellschaft gründet. Meistens sind es min. 2 Leute die dies machen.
Die Geselschafter bestimmen das wer Geschaftsführer wird, dieser wird dann auch im Handelsregister eingetragen
Und schau mal hier
http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH
Vorsicht, anhand deiner Frage ist leicht zu erkennen dass dir der kaufmäschi Background grundsätzlich fehlt...stell besser jemanden als GF ein...der Geschäftsführer steht nämlich immer mit einem Bein im Knast...
Ok, ich werde mich näher damit beschäftigen (ist ja eh klar). Ich habe aber viele Freiberufler im Freundeskreis, die teilweise glaube ich auch auf ihren Visitenkarten "Geschäftsführer" stehen haben, d.h. wohl eine GmbH gegründet haben. Einen Geschäftsführer einzustellen wäre für mich Quatsch. Eher muss ich drüber nachdenken, ob ich dann eine andere Firmenform wähle.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellschaft#Gesch.C3.A4ftsf.C3.BChrun einmal lesen bitte!
Hast du da vielleicht ne GmbH als Beispiel für mich die einen Vorstand hat?
Siemens Building Technologies GmbH