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Welche Geschäftsform bei Geschäftsführer?

gefragt von heligirlheligirl am 05.09.2009 um 12:37 Uhr

Welche Geschäftsform hat man, wenn es einen Geschäftsführer gibt? Und wo muss man seine Firma dann anmelden?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von t124terra am 5. September 2009 12:39
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Hilfreichste Antwort

GmbH oder AG

Muss im Handelsregister B beim Amtsgericht eingetragen werden

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 5. September 2009 12:40

Beide gleichzeitig oder GmbH oder AG? Sorry, bin da völlig unwissend.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 5. September 2009 12:41

Und blind auch noch... hast ja geschrieben "oder"

Kommentar von werwiewas777 am 5. September 2009 12:41

AG hat einen Vorstand, keinen GF!

Kommentar von t124terra am 5. September 2009 12:42

Falsch GmbH und AG´s haben einen Geschäftführer. Vorstände gibt es erst ab einer bestimmten Kapitalgrösse und dann auch bei einer GmbH

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 5. September 2009 12:44

Ok, wenn ich also eine kleine Firma gründe, gehe ich zum Amtgericht, lasse sie dort als GmbH eintragen und bin dann automatisch Geschäftsführer. Richtig verstanden?

Kommentar von t124terra am 5. September 2009 12:50

Nicht ganz so einfach für eine GmbH benötigt man ein Mindestkapital von 25.000,--€ (bei der AG 50.000,00).

Dann muss ein sogenannter Gesellschaftervertrag geschlossen werden. Das macht man bei einem Notar . Und dann kommt der Eintrag.

Es ist zwar legal aber selten das jemand als einzelne Person eine Gesellschaft gründet. Meistens sind es min. 2 Leute die dies machen.

Die Geselschafter bestimmen das wer Geschaftsführer wird, dieser wird dann auch im Handelsregister eingetragen

Und schau mal hier

http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH

Kommentar von werwiewas777 am 5. September 2009 13:00

Vorsicht, anhand deiner Frage ist leicht zu erkennen dass dir der kaufmäschi Background grundsätzlich fehlt...stell besser jemanden als GF ein...der Geschäftsführer steht nämlich immer mit einem Bein im Knast...

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 5. September 2009 13:27

Ok, ich werde mich näher damit beschäftigen (ist ja eh klar). Ich habe aber viele Freiberufler im Freundeskreis, die teilweise glaube ich auch auf ihren Visitenkarten "Geschäftsführer" stehen haben, d.h. wohl eine GmbH gegründet haben. Einen Geschäftsführer einzustellen wäre für mich Quatsch. Eher muss ich drüber nachdenken, ob ich dann eine andere Firmenform wähle.

Kommentar von werwiewas777 am 5. September 2009 12:53

http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellschaft#Gesch.C3.A4ftsf.C3.BChrun einmal lesen bitte!

Kommentar von werwiewas777 am 5. September 2009 13:03

Hast du da vielleicht ne GmbH als Beispiel für mich die einen Vorstand hat?

Kommentar von t124terra am 5. September 2009 13:13

Siemens Building Technologies GmbH


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hajottka
beantwortet von hajottka am 5. September 2009 12:39
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google mal unter Gesellschaftsformen BGB oder HGB


anonym
beantwortet von werwiewas777 am 5. September 2009 12:40
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GmbH bestellt einen Geschäftsführer...muss im Handelsregister (B)beim Amtsgericht eingetragen werden...

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 5. September 2009 12:42

Und Handelsregister mache ich über IHK oder bei Gericht?

Kommentar von werwiewas777 am 5. September 2009 12:44

Antwort war eindeutig oder?

Kommentar von t124terra am 5. September 2009 12:44

nicht die Gmbh sondern die Geselschafter bestellen einen GF

Kommentar von werwiewas777 am 5. September 2009 12:47

absolut richtig

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 5. September 2009 12:59

Danke dir auch für die Antwort. Da ihr mir beide geholfen habt, hab ich den "schnelleren" als hilfsreichste Antwort gewertet. Hätte die Punkte gerne geteilt.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 5. September 2009 12:51
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Aus der Tatsache, dass es in einem Unternehmen einen Geschäftsführer gibt, lässt sich nicht die Rechtsform des Unternehmens ableiten.

Geschäftsführer gibt es nicht nur bei GmbHs oder KGs, OHGs oder GbRs; auch ein Einzelunternehmer kann einen Geschäftsführer einstellen.

Aus der Angabe "Geschäftsführer" kann man also kaum etwas über die Struktur, die Haftung oder die Größe eines Unternehmens schließen.


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