Meine Mieterin ist der Meinung, dass ich sämtliche Geräte ersetzen muss, wenn sie kaputt sind? Stimmt das???

Nein, so einfach ist es nicht.
Die laufende Instandhaltung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich den Vermieter. Diese Pflicht kann jedoch teilweise durch den Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. So wird häufig im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Kosten für "kleinere Instandsetzungen" bzw. zur "Beseitigung von Bagatellschäden trägt. Für die Kostenabwälzung kleiner Instandsetzungen auf den Mieter hat der Bundesgerichtshof (WM 91, 381; 89, 324) folgende Zumutbarkeitsgrenzen aufgestellt: > Bagatellreparaturen dürfen höchstens 90 Euro kosten; > in der Mietvertragsklausel muss eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum für den Fall genannt werden, dass sich Kleinreparaturen häufen; > außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Unangemessen benachteiligt wird er nämlich dann, wenn er für Gegenstände zahlen soll, die er gar nicht direkt abnutzen kann, wie z. B. Leitungen für Gas, Wasser und Strom. Wichtig: Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden, nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen, d. h. reparieren zu lassen (BGH WM 92, 355; OLG Frankfurt WM 97, 609).
Um welche Geräte handelt es sich eigentlich? Küche?
Nein...,so ist das nicht.Es sei denn Du wohnst dort 1 Monat und alle Geräte waren neu !-Andernfalls wird wie üblich der "Zeitwert " berechnet und Du darfst die Sachen getrost"abwohnen";-).D.h.wenn Du bsp.Weise 10 Jahre irgendwo wohnst wird es schwierig für deine Vermieterin auch nur einen 1€ zu bekommen.google mal ein bischen, dann kannst Du Dir die Zeitwerte anschauen.
Alle Gegenstände die im Mietvertrag Enthalten sind /// Kontrolle ob alles Funktionier sonst bist Du Treffer bei Auszug
Reparaturen und Instandsetzungen an mitvermieteten Sachen sind bei der Vermietung von Wohnraum grundsätzlich Sache des Vermieters; das bezieht sich auch auf die mitvermieteten Gegenstände in der Wohnung, z. b. eine Kücheneinrichtung.
DH