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Welche Geräte muss ein Vermieter in der Wohnung bereitstellen um sie zu vermieten?

gefragt von Maus07 am 25.04.2009 um 10:31 Uhr

Meine Mieterin ist der Meinung, dass ich sämtliche Geräte ersetzen muss, wenn sie kaputt sind? Stimmt das???

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wohnung x 4.649 mietrecht x 3.902

Malkia
beantwortet von Malkia am 25. April 2009 10:32
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Nein, so einfach ist es nicht.

Die laufende Instandhaltung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich den Vermieter. Diese Pflicht kann jedoch teilweise durch den Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. So wird häufig im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Kosten für "kleinere Instandsetzungen" bzw. zur "Beseitigung von Bagatellschäden trägt. Für die Kostenabwälzung kleiner Instandsetzungen auf den Mieter hat der Bundesgerichtshof (WM 91, 381; 89, 324) folgende Zumutbarkeitsgrenzen aufgestellt: > Bagatellreparaturen dürfen höchstens 90 Euro kosten; > in der Mietvertragsklausel muss eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum für den Fall genannt werden, dass sich Kleinreparaturen häufen; > außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Unangemessen benachteiligt wird er nämlich dann, wenn er für Gegenstände zahlen soll, die er gar nicht direkt abnutzen kann, wie z. B. Leitungen für Gas, Wasser und Strom. Wichtig: Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden, nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen, d. h. reparieren zu lassen (BGH WM 92, 355; OLG Frankfurt WM 97, 609).

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 25. April 2009 10:34

Reparaturen und Instandsetzungen an mitvermieteten Sachen sind bei der Vermietung von Wohnraum grundsätzlich Sache des Vermieters; das bezieht sich auch auf die mitvermieteten Gegenstände in der Wohnung, z. b. eine Kücheneinrichtung.

Kommentar von Obelhicks am 25. April 2009 12:38

DH


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 26. April 2009 09:22
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nein - es sei denn du machst sie kaputt.


albatros
beantwortet von albatros am 25. April 2009 19:54
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bitte definiere "geräte", dann mehr.


anonym
beantwortet von guterwolf am 25. April 2009 14:29
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Um welche Geräte handelt es sich eigentlich? Küche?


lenne02
beantwortet von lenne02 am 25. April 2009 10:36
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Nein...,so ist das nicht.Es sei denn Du wohnst dort 1 Monat und alle Geräte waren neu !-Andernfalls wird wie üblich der "Zeitwert " berechnet und Du darfst die Sachen getrost"abwohnen";-).D.h.wenn Du bsp.Weise 10 Jahre irgendwo wohnst wird es schwierig für deine Vermieterin auch nur einen 1€ zu bekommen.google mal ein bischen, dann kannst Du Dir die Zeitwerte anschauen.


anonym
beantwortet von HelmutWolf01 am 25. April 2009 10:34
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Alle Gegenstände die im Mietvertrag Enthalten sind /// Kontrolle ob alles Funktionier sonst bist Du Treffer bei Auszug


NormaRoscoe
beantwortet von NormaRoscoe am 25. April 2009 10:33
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anonym
beantwortet von mausi4646 am 25. April 2009 10:33
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Frag mal beim Mieterschutzbund nach


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