ich 23 bin alleinerziehende mutter einer 14 monate alten tochter. ich selbst wohne im haushalt meiner mutter. momentan bekomme ich kindergeld, unterhaltsvorschuss und landeserziehungsgeld. das landeserziehungsgeld bekomme ich bis meine tochter 2 jahre alt ist. arbeiten möchte ich wieder wenn sie mit drei jahren in den kindergarten kommt. was für gelder kann ich bis dahin beantragen die nicht abgelehnt werden weil ich mit meiner mutter in einer "lebensgemeinschaft" wohne?

Du kannst versuchen HartzIV zu beantragen.Da Du allerdings keine eigene Wohnung hast, würde Dir die anteilige Grundsicherung und anteilige KdU zustehen. Da ihr eine Bedarfsgem.bildet, kann es sein, dass das Einkommen Deiner Mutter u.KG mit angerechnet wird. Eine Beratung beim Amt wäre von Vorteil. Nimm mal alle Einkünfte von Deiner Mutter und Dir mit.

Ich weiß gar nicht, ob Du noch weiter berechtigt bist. Du mußt mal in einem ALG2-Rechner im Netz Deinen Anspruch ( mit Tochter) errechnen und dann die Summe Deiner Einkünfte gegenüberstellen. Denn ich glaube, dass alles was Du bekommst, bei Hartz 4 angerechnet wird.

Du könntest schon etwas arbeiten gehen, zum Beispiel einen Minijob annehmen. Das wäre fair.
Ansonsten kannst du zusammen mit deiner Mutter Hartz IV beantragen (weil ein gemeinsamer Haushalt)