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Welche Gehaltsabrechnung ist Grundlage für die Zahlung von Krankengeld?

gefragt von Oliverus am 05.11.2009 um 7:21 Uhr

Wenn ein Arbeitnehmer seit 26. Mai 2009 krank ist und nach weiteren 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse bekommt, welche Gehaltsabrechnung (Monat) wird dann für die Berechnung des Krankengeldes als Basis genommen?


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anonym
beantwortet von Muldenmann am 7. November 2009 09:42
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Hilfreichste Antwort

Das Krankengeld beträgt 70 % des durchschnittlichen Bruttolohnes der letzten 12 Monate, höchstens 90 % des durchschnittlichen Nettolohnes. Umrechnung der Tage erfolgt grundsätzlich mit 30 Tagen je Monat. Zusätzlich zu Berücksichtigen sind beitragspflichtige Einmalzahlungen z.B. Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld. Einmalzahlungen werden mit dem Teiler 360 Tage umgerechnet. Krankengeldrechner gibt es bei der TK.


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Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 5. November 2009 07:23
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Schau mal,http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld ist aber auch von Kasse zu Kasse unterschiedlich

Kommentar von Oliverus am 5. November 2009 07:24

Bitte die Frage richtig lesen.

Kommentar von 1eaf878f0963b023df5a2448b481e042smallKittymogul am 5. November 2009 07:25

Der AG muss da eine Bescheinigung ausfüllen und diese an die Kasse schicken, die berechnen das dann

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 5. November 2009 07:30

Nee, Oliverus. Du solltest die Antwort richtig lesen, es steht alles drin was du wissen willst.

Kommentar von Oliverus am 5. November 2009 07:38

Vorher stand eine andere Antwort hier, die korrigiert wurde. Die neue ist Antwort ist natürlich sehr hilfreich.

Kommentar von 1eaf878f0963b023df5a2448b481e042smallKittymogul am 5. November 2009 08:16

Ja Sorry, hatte noch mal bei Wiki nachgeschaut und meine Aussage berichtigt.


bitmap
beantwortet von bitmap am 5. November 2009 07:31
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''Welche Gehaltsabrechnung ist Grundlage für die Zahlung von Krankengeld?''

In dem Fall, die vom April.

http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35657.htm


GerhardiusW
beantwortet von GerhardiusW am 5. November 2009 07:56
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Moin, bin auch seit Mai Arbeitsunfähig, habe mir einen Fersen-Trümmer-Bruch zugezogen. Die Berechnung erfolgte bei mir nach meinem Jahreseinkommen. Habe die ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen, danach ca. 70% vom Monatslohn (berechnet wurde dieser aus meinem Jahresverdienst durch 12 Monate).

Befinde mich jetzt im Wiedereigliederungsprogramm, arbeite drei Wochen kostenlos für meinen Arbeitgeber, beziehe in diesem Zeitraum weiterhin Krankengeld, bis zum 16.11 dann wieder das Gehalt vom Arbeitgeber.

Meine Krankenkasse(AOK).


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