Wenn ein Arbeitnehmer seit 26. Mai 2009 krank ist und nach weiteren 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse bekommt, welche Gehaltsabrechnung (Monat) wird dann für die Berechnung des Krankengeldes als Basis genommen?
Das Krankengeld beträgt 70 % des durchschnittlichen Bruttolohnes der letzten 12 Monate, höchstens 90 % des durchschnittlichen Nettolohnes. Umrechnung der Tage erfolgt grundsätzlich mit 30 Tagen je Monat. Zusätzlich zu Berücksichtigen sind beitragspflichtige Einmalzahlungen z.B. Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld. Einmalzahlungen werden mit dem Teiler 360 Tage umgerechnet. Krankengeldrechner gibt es bei der TK.

Schau mal,http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld ist aber auch von Kasse zu Kasse unterschiedlich
Bitte die Frage richtig lesen.
Kittymogul am 5. November 2009 07:25 Der AG muss da eine Bescheinigung ausfüllen und diese an die Kasse schicken, die berechnen das dann
primusvonquack am 5. November 2009 07:30 Nee, Oliverus. Du solltest die Antwort richtig lesen, es steht alles drin was du wissen willst.
Vorher stand eine andere Antwort hier, die korrigiert wurde. Die neue ist Antwort ist natürlich sehr hilfreich.
Kittymogul am 5. November 2009 08:16 Ja Sorry, hatte noch mal bei Wiki nachgeschaut und meine Aussage berichtigt.

''Welche Gehaltsabrechnung ist Grundlage für die Zahlung von Krankengeld?''
In dem Fall, die vom April.
Moin, bin auch seit Mai Arbeitsunfähig, habe mir einen Fersen-Trümmer-Bruch zugezogen. Die Berechnung erfolgte bei mir nach meinem Jahreseinkommen. Habe die ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen, danach ca. 70% vom Monatslohn (berechnet wurde dieser aus meinem Jahresverdienst durch 12 Monate).
Befinde mich jetzt im Wiedereigliederungsprogramm, arbeite drei Wochen kostenlos für meinen Arbeitgeber, beziehe in diesem Zeitraum weiterhin Krankengeld, bis zum 16.11 dann wieder das Gehalt vom Arbeitgeber.
Meine Krankenkasse(AOK).