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Welche Gegenstände dürfen gepfändet werden?

gefragt von Inkognito am 08.11.2008 um 10:51 Uhr

Wie ist das mit der Pfändung in einer WG? Ich habe mal eine Sendung gesehen, dass ein Gerichtsvollzieher pfänden darf, was er für wertvoll erachtet. Wenn man aber in einer WG wohnt und die Sachen einem anderen gehören, wie kann man das beweisen, bzw. wie kann man sich absichern, als Mitbewohner?


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kkristin
beantwortet von kkristin am 8. November 2008 10:54
1x
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Tv, DVD player, ...etc


monja1995
beantwortet von monja1995 am 8. November 2008 10:55
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Indem Listen angefertigt werden, auf denen genau aufgeführt ist, was wem gehört.
TV und Radio dürfen nicht gepfändet werden.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 8. November 2008 10:57

sofern es sich nicht um Luxus Tv-Geräte handelt... ein 5000 Euro-Gerät kann durchaus gegen ein billigeres ausgetauscht werden


Bluehead
beantwortet von Bluehead am 8. November 2008 10:56
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Alles, was nicht zur Lebenserhaltung notwendig ist, und ich glaube, minimum ein Rundfunkgerät muss dir erhalten bleiben.


Bluehead
beantwortet von Bluehead am 8. November 2008 10:56
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Guck, da stehts auch explizit drin http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 8. November 2008 12:58
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Das spielt keine Rolle , pfänden darf er alles was nicht unbedingt zum täglichen Leben erforderlich ist ! Wer glaubt es handele sich um sein Eigentum der muss auf Herausgabe der Gegenstände /Sachen klagen !






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