Ich habe letzten Monat (Juni) etwas in der Videothek ausgeliehen und überzogen. Seit diesem Monat gibt es neue, wesentlich höhre Strafen. Ich war natürlich seid der Ausleihe nicht mehr da und wurde darüber auch nicht informiert. Muss ich die neuen Gebühren bezahlen oder gilt der alte Tarif? Ich soll natürlich nach den neuen Tarifen bezahlen.

Du bist am Tag der Ausleihe einen rechtlichen Vertrag eingegangen. Es gelten demnach auch die Strafgebühren, die bei der Ausleihe festgestanden haben.
Achtung: Dies ist meine persönliche Meinung. Sie ist evtl. falsch.

Da wirst du wohl nach der neuen Regelung zahlen müssen, weil dein Nicht-wiederbringen in die neue Regelung reingerutscht ist.
Kai aus Berlin am 9. Juli 2007 15:02 Nein. Es zählen die Bedingungen zum Vertragsabschluß. Ein Vertrag kann sich nicht einseitig ändern.
Katzentatze am 9. Juli 2007 15:06 Gut zu wissen. Danke.