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Welche Gebühren muss ich bezahlen?

gefragt von meisteryoda am 09.07.2007 um 13:51 Uhr

Ich habe letzten Monat (Juni) etwas in der Videothek ausgeliehen und überzogen. Seit diesem Monat gibt es neue, wesentlich höhre Strafen. Ich war natürlich seid der Ausleihe nicht mehr da und wurde darüber auch nicht informiert. Muss ich die neuen Gebühren bezahlen oder gilt der alte Tarif? Ich soll natürlich nach den neuen Tarifen bezahlen.


Reply


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 9. Juli 2007 13:54
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Du bist am Tag der Ausleihe einen rechtlichen Vertrag eingegangen. Es gelten demnach auch die Strafgebühren, die bei der Ausleihe festgestanden haben.

Achtung: Dies ist meine persönliche Meinung. Sie ist evtl. falsch.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 9. Juli 2007 13:54
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Da wirst du wohl nach der neuen Regelung zahlen müssen, weil dein Nicht-wiederbringen in die neue Regelung reingerutscht ist.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 9. Juli 2007 15:02

Nein. Es zählen die Bedingungen zum Vertragsabschluß. Ein Vertrag kann sich nicht einseitig ändern.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 9. Juli 2007 15:06

Gut zu wissen. Danke.


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