Herold am 06.07.2009 um 12:31 Uhr
Also, wielange werden welche Reparaturen/Prüfungen noch kostenlos erledigt?
Es geht um ein älteres Auto und hat mit der Abwrackprämie nichts zu tun.
Bitte möglichst eine Quelle für die Information angeben.
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Die gesetzliche Gewährleistung von Gebrauchtfahrzeugen kann auf 12 Monate verkürzt werden.
Wobei nach 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr eintritt. D.h., der Käufer muss beweisen, dass der Schaden/Mangel am Fahrzeug schon beim Kauf vorhanden war. Und dieser Beweis dürfte in 99% aller Fälle nicht zu erbringen sein.
Du hast grundsätzlich eine 2jährige Gewährleistung gegen den gewerblichen Verkäufer einer Sache. Handelt es sich um eine gebrauchte Ware, kann dies vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden.(Ist auch in der Regel so) Beachte die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Unabhängig von dieser Gewährleistung wird oft noch eine Car Garantie mitverkauft. Da diese mehr Ausnahmen als Deckungen hat würd ich mich da garnicht drauf einlassen. Manche verkaufen aber nicht ohne diese Absicherung, da sie ihre Gewährleistungsansprüche dann gegen die Versicherung abrechnen wollen. Im Prinzip kannst du in der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel kostenlos richten lassen - sofern es sich nicht um normale Abnutzung handelt.
Herold am 6. Juli 2009 12:37 Besten Dank!!

Vorsicht! Wenn der Wagen vom Autohaus "im Kundenauftrag" verkauft wird, gilt das als Privatverkauf!
Das hängt vom Kaufvertrag bzw. AGB´s des einzelnen Autohändlers ab. Bei Gebrauchtwagen ist meist 1-2 Jahre Garantie (außer Verschleißteile). Bei Neuwagen können auch Reperaturen, Inspektionen etc. enthalten sein...
Herold am 6. Juli 2009 12:40 Ich danke Dir!
Da müßte man direkt vor Ort nachfragen ansonsten gilt ein halbes Jahr.
Herold am 6. Juli 2009 12:38 Danke!

müsste alles im Kaufvertrag stehen! ansonten anrufen und fragen!
Quatsch! Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und eine Garantie ist freiwillig und wird bei Gebrauchtwagen nicht im Kaufvertrag stehen, sondern getrennt abgeschlossen. Nennt sich dann Gebrauchtwagengarantie!
1895er am 6. Juli 2009 12:51 trotzdem sollte es im Kaufvertrasg stehen!
ich hab mir auch gerade ein jahreswagen gekauft. die garantie bei skoda ist 2 jahre, man kann noch zusätzlich garantie kaufen. das einzige recht was du hast ist dein widerrufsrecht
Das ist Quatsch mit Soße! Seit wann gibt es im Handel (außer Internet & Co.) ein Widerrufsrecht?
Du hast keine Ahnung, darum unterlasse bitte das Antworten!
unsinn. siehe kommentar von regenmacher

Du hast mindestens 6 Monate gesetzliche Garantie, evtl noch länger. Frage im Autohaus nach
Quatsch! Es gibt keine Gesetzliche Garantie, es gibt nur die Gewährleistung.....und das ist ganz was anderes.
Äpfel sind auch nicht Birnen. Auch wenn beide am Baum wachsen.
Danke Dir!