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Welche Garantie- und Gewährleistungsansprüche habe ich, wenn ich ein Auto von einem Autohaus kaufe?

gefragt von HeroldHerold am 06.07.2009 um 12:31 Uhr

Also, wielange werden welche Reparaturen/Prüfungen noch kostenlos erledigt?

Es geht um ein älteres Auto und hat mit der Abwrackprämie nichts zu tun.

Bitte möglichst eine Quelle für die Information angeben.


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. Juli 2009 12:34
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Die gesetzliche Gewährleistung von Gebrauchtfahrzeugen kann auf 12 Monate verkürzt werden.

Wobei nach 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr eintritt. D.h., der Käufer muss beweisen, dass der Schaden/Mangel am Fahrzeug schon beim Kauf vorhanden war. Und dieser Beweis dürfte in 99% aller Fälle nicht zu erbringen sein.

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 6. Juli 2009 12:38

Danke Dir!


anonym
beantwortet von coroner am 6. Juli 2009 12:34
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Du hast grundsätzlich eine 2jährige Gewährleistung gegen den gewerblichen Verkäufer einer Sache. Handelt es sich um eine gebrauchte Ware, kann dies vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden.(Ist auch in der Regel so) Beachte die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Unabhängig von dieser Gewährleistung wird oft noch eine Car Garantie mitverkauft. Da diese mehr Ausnahmen als Deckungen hat würd ich mich da garnicht drauf einlassen. Manche verkaufen aber nicht ohne diese Absicherung, da sie ihre Gewährleistungsansprüche dann gegen die Versicherung abrechnen wollen. Im Prinzip kannst du in der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel kostenlos richten lassen - sofern es sich nicht um normale Abnutzung handelt.

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 6. Juli 2009 12:37

Besten Dank!!


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 6. Juli 2009 12:36
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Vorsicht! Wenn der Wagen vom Autohaus "im Kundenauftrag" verkauft wird, gilt das als Privatverkauf!

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 6. Juli 2009 12:37

Danke für den Tipp!

Kommentar von coroner am 6. Juli 2009 12:38

sehr guter Tipp... sieht man immer öfter!


Hippokrates
beantwortet von Hippokrates am 6. Juli 2009 12:33
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Das hängt vom Kaufvertrag bzw. AGB´s des einzelnen Autohändlers ab. Bei Gebrauchtwagen ist meist 1-2 Jahre Garantie (außer Verschleißteile). Bei Neuwagen können auch Reperaturen, Inspektionen etc. enthalten sein...

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 6. Juli 2009 12:40

Ich danke Dir!


anonym
beantwortet von Lacky111 am 6. Juli 2009 12:33
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Da müßte man direkt vor Ort nachfragen ansonsten gilt ein halbes Jahr.


Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 6. Juli 2009 12:38

Danke!


1895er
beantwortet von 1895er am 6. Juli 2009 12:32
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müsste alles im Kaufvertrag stehen! ansonten anrufen und fragen!

Kommentar von Regenmacher am 6. Juli 2009 12:39

Quatsch! Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und eine Garantie ist freiwillig und wird bei Gebrauchtwagen nicht im Kaufvertrag stehen, sondern getrennt abgeschlossen. Nennt sich dann Gebrauchtwagengarantie!

Kommentar von F7f8b57d0081ba8f0c81f51ad913332asmall1895er am 6. Juli 2009 12:51

trotzdem sollte es im Kaufvertrasg stehen!


anonym
beantwortet von DerReiko am 6. Juli 2009 12:33
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ich hab mir auch gerade ein jahreswagen gekauft. die garantie bei skoda ist 2 jahre, man kann noch zusätzlich garantie kaufen. das einzige recht was du hast ist dein widerrufsrecht

Kommentar von Regenmacher am 6. Juli 2009 12:36

Das ist Quatsch mit Soße! Seit wann gibt es im Handel (außer Internet & Co.) ein Widerrufsrecht?

Du hast keine Ahnung, darum unterlasse bitte das Antworten!

Kommentar von coroner am 6. Juli 2009 12:37

unsinn. siehe kommentar von regenmacher


eddali
beantwortet von eddali am 6. Juli 2009 12:33
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Du hast mindestens 6 Monate gesetzliche Garantie, evtl noch länger. Frage im Autohaus nach

Kommentar von Regenmacher am 6. Juli 2009 12:37

Quatsch! Es gibt keine Gesetzliche Garantie, es gibt nur die Gewährleistung.....und das ist ganz was anderes.

Äpfel sind auch nicht Birnen. Auch wenn beide am Baum wachsen.


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