wer kann mir das sagen bzw. dabei helfen?

Du hast eine 14-tägige Widerspruchsfrist gem. § 5a Abs. 1, Abs. 2 VVG.
Igendwo hier drin steht es:

Müßte eigentlich in Deinem Vertrag stehen. Sind meines erachtens 14 Tage, bzw. sofort nach Erkennen des Mangels.
ich weiss nicht genau ob es in deinem fall zutrifft aber: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Empfang des Versicherungsscheins erfolgen. Vgl. § 5 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz. (www.wdr.de)