gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

33 

Welche Frist muss ich einhalten um Widerspruch einzulegen, wenn die Police vom Versicherungsvertrag abweicht?

gefragt von aktie100 am 27.08.2007 um 16:40 Uhr

wer kann mir das sagen bzw. dabei helfen?


Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 27. August 2007 16:42
8x
Thumb_up

Du hast eine 14-tägige Widerspruchsfrist gem. § 5a Abs. 1, Abs. 2 VVG.

Igendwo hier drin steht es:

http://www.ra-kotz.de/versicherungsvertrag7.htm


schurke
beantwortet von schurke am 27. August 2007 16:42
3x
Thumb_up

Müßte eigentlich in Deinem Vertrag stehen. Sind meines erachtens 14 Tage, bzw. sofort nach Erkennen des Mangels.


anonym
beantwortet von ecomind am 27. August 2007 16:42
1x
Thumb_up

ich weiss nicht genau ob es in deinem fall zutrifft aber: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Empfang des Versicherungsscheins erfolgen. Vgl. § 5 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz. (www.wdr.de)


wschlotterbeck
beantwortet von wschlotterbeck am 28. August 2007 12:36
0x
Thumb_up



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Lohnt sich eine Hundehalterversicherung?

    Was ist eine Mallorca-Police?

    Was darf die amerikanische Military Police (in Heidelberg)-und was nicht?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.