gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Welche Frist für Heizkosten-Nachzahlung?

gefragt von tina30783 am 01.08.2008 um 12:54 Uhr

Wir haben bis 30.03.07 in der Wohnung gewohnt. Am 28.06.08, also 13 Monate nach Auszug, haben wir einen Brief von unserem ehemaligen Vermieter erhalten, indem er Heizkosten vom 01.01.07 bis 31.03.07 nachfordert.

Ist es rechtens, dass er die Nachzahlung nach so langer Zeit nachfordern darf? Das Schreiben von der Abrechnungsfirma wurde am 22.02.08 erstellt und hat uns erst am 28.06.08 erreicht.

Danke für Antwort


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

heizung (1469)
heizkosten (304)
nachzahlung (161)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 1. August 2008 12:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der auszugstermin ist nicht generell auch das ende des abrechnungszeitraumes.

liegt der vom 1.1 bis 31.12. ist diese abrechnung rechtzeitig ergangen.

die festlegung des abrechnungszeitraumes steht im mietvertrag.


anonym
beantwortet von Schattenwolf am 1. August 2008 12:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist rechtmässig. Wahrscheinlich hat die Abrechnung auch noch eine zeitlang beim Steuerberater gelegen.


anonym
beantwortet von tina30783 am 1. August 2008 13:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

aber warum redet man dann von einer 12 Monats-Frist?

Kommentar von FordPrefect am 1. August 2008 13:22

Weil die 12-Monats-Frist nicht zwangsläufig mit dem Auszugstermin zu starten beginnt, sondern mit dem Ende des Monats, in dem der Abrechnungszeitraum endet (§ 556 (3) BGB). Nun ist bei den meisten Mietverträgen der vertragliche Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr - womit die NK-Abrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres vorgelegt werden muss. Nur in dem (seltenen) Fall, in dem der Abrechnungszeitraum mietvertraglich anders lautet, wäre eventuell Verjährung eingetreten.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 1. August 2008 13:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

§ 556 III BGB: "Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen;...Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des ZWÖLFTEN Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltentendmachung nicht zu vertreten. ..."


anonym
beantwortet von FordPrefect am 1. August 2008 13:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn nicht im Mietvertrag anders geregelt, muss der Vermieter die NK-Abrechung für 2007 bis zum 31.12.2008 vorlegen.



pepe33
beantwortet von pepe33 am 1. August 2008 13:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dass so mache dauert sieht man ja auch an deiner Frage:

Über einen Monat nach Erhalt, also von 28.06 bis 01.08. lag es bei dir unbearbeitet auf dem Schreibtisch, oder?


anonym
beantwortet von holzdiener am 21. November 2008 15:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, Sie haben im JAhre 2007 dort gewohnt. Die 12 monatsfrist ist dann am 31.12.2008 abgelaufen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.