Mein Schwiegervater muss bald seinen Rentenantrag einreichen, hat allerdings keine Angaben über eine gesetzte Frist. Gibt es generell eine einzuhaltende Frist, um den Rentenantrag einzureichen?

Fristen gibt es nicht. 3 bis 4 Monate vorher ist es ratsam.
Sonst entstehen Lücken bei den Einkünften.

es gibt keine frist, aber es gilt, dass rente frühestens ab antragstellung bezahlt wird, darum lieber gleich! formlos genügt. antrag hier:
Ne, je später der Rentenantrag gestellt wird, um so später kommt es dann auch zur Auszahlung!
LittleArrow am 2. Februar 2009 17:04 "Wer hat, der hat!"

Zweckmäßigerweise stellt man den Rentenantrag drei Monate vor dem Renteneintritt,damit man die Rente dann auch zum gewünschten Termin bekommt.

Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Rentenbeginn zu stellen, dann wird die Rente auch rückwirkend bis zum Rentenbeginn nachgezahlt. Rentenbeginn ist im allgemeinen der Monatserste nach dem 65. Geburtstag, Ausnahmen kann man sich auf der Website der Rentenversicherung ausrechnen.
Beantragt man zu spät, kann man also ein paar Monatsrenten verlieren.
Nein, gibt es nicht, aber besser ist es so früh wie möglich, denn die Ämter brauchen ja Bearbeitungszeit. Also, den Schwiegervater überreden, möglichst sofort den Antrag zu stellen.
Der Rentenantrag muss innerhalb der drei Monate nach Rentenbeginn gestellt werden, damit die Rente am gewünschten Zeitpunkt beginnt.
Sonst beginnt sie im Antragsmonat.
Vorteilhaft ist es, den Antrag 3-4 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen.
Ich rate meinen Betreuten immer mit mir den Rentenantrag bis 6 Monate vor Renteneintritt zu stellen.Gilt nur für Altersrente, bei Beantragung von EU-Rente sind sehr wohl Fristen vorgegeben, diese werden aber von den Rententrägern auch auf Anfrage mitgeteilt. Bei diesen Renten kann es sehr wohl dazu kommen, das Monate fehlen oder gar nicht auf EU-Rente erkannt wird wenn man untätig bleibt. LG