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Welche Freibeträgen gelten für selbständige ALG II Empfänger

gefragt von kulia am 15.03.2008 um 16:23 Uhr

Hallo,

ich habe ca. 2000-4000 monatlichen Umsatz un einen Gewinn von ca. 300 €. Angerechnet an meinen Anspruch werden mir jeden monat 389 €. Obwohl ich jeden Monat meinen Gewinn von ca 300 € Nachweise mit Belegen. Ein Ausgleich ist erst nach Bewilligungszeitraum möglich (noch drei Monate hin)

Somit büße ich jeden Monat 89 € ein die mir einfach zum Leben fehlen, bzw um in meine Selbständigkeit zu investieren.

Was kann ich tun und welche Freibeträge gelten genau für mich?


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Reply


♥ Sender
beantwortet von ♥ Sender am 15. März 2008 16:29
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Das Ziel des ALG2 ist es leider nicht, dass Du in die Selbständigkeit investieren kannst...

Hier geht es ja auch nicht um Deinen Gewinn, sondern um Dein Einkommen.

Kommentar von kulia am 15. März 2008 16:33

mein Einkommen ist mein Gewinn... Einnahmen minus notwendige Ausgaben = Gewinn= mein Brutto einkommen! Ich möchte nicht mit dem ALGII in meine Selbständigkeit investieren sondern ich musste es zwangsläufig beantragen um meinen Lebensunterhalt zu sichern, wenn ich weniger Lebensunterhalt bekomme als mir zusteht muss ich mich so sehr einschränken das eine selbständige Tätigkeit kaum mehr möglich ist. Verstehen Sie?

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 15. März 2008 16:42

Doch, doch. Ich denke schon, dass ich das verstanden habe. (Es braucht mich niemand zu siezen auf dieser Plattform.)

Allgemein gilt aber, soweit ich das weiß: Die ersten 100,- Euro bleiben unberücksichtigt, danach (bis 800,- Euro) bleiben nur 20% unberücksichtigt bei der Anrechnung.

Darum kann es nicht stimmen, dass ein Gewinn, wie Du sagst, gleichzusetzen ist mit dem Einkommen. Das muss die arge/alg3-Stelle anders sehen.

Ansonsten könnten ja nicht von 300,- Euro 'Einkommen' 398,- Euro angerechnet werden. Das mach ja gar keinen Sinn.

Von 300 Euro bleiben nach meiner Rechnung 160; angerechnet werden 140, worum die alg2-Leistung gekürzt wird. Das macht also 160 Euro mehr, als es dem Existenzminimum entspräche.

Vielleicht irre ich mich auch.

Am Besten: gleich am Montag beim Amt vorstellig werden und die Berechnung erklären lassen.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 15. März 2008 16:51

Du meintest mit den 300,- Euro aber nicht den Gründungszuschuss, oder???

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Hinweise-Hilfen-Existenzgruendung-0807.pdf Denn den bekommst Du doch zum Existenzminimum noch 'oben drauf'.

Kommentar von kulia am 15. März 2008 17:00

nein ich erziele mit meiner selbständigen Tätigkeit 300 € Gewinn, angerechnet werden mir jedoch 389 € aufgrund der Gewinnermittlung des Vorjahres.

Ich habe einen Anspruch von: 347 € ALGII+ 300 € Miete = 647 € Bedarf

Ausgezahlt werden mir: 647 € - 389 € = 258 € Überweisungsbetrag

und bekommen müsste ich: 647 € - 140 € = 507 €

somit fehlen mir jeden Monat 249 € und eine Aufrechnung soll erst am Ende des Bewilligungszeitraumes erfolgen und das ist erst in 3 MOnaten.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 15. März 2008 16:47
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spreche sonst mal mit deinem sachbearbeiter

Kommentar von kulia am 15. März 2008 17:05

hab ich schon, antwort keine chance abrechnung erfolgt erst am ende des bewilligungszeitraumes und ich soll mich weiter bemühen meine hilfebedürftigkeit zu senken.


bitmap
beantwortet von bitmap am 15. März 2008 16:53
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Die Anrechnung ist im SGB II (§§ 11+30) geregelt. Bei unterschiedlichen Einnahmen jeden Monat können die das m.W. mit den Pauschalen machen. Näheres findet man unter ''SGB II Hinweise'' (= Durchführungshinweise der BA zum SGB II) bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ und die haben dort auch ein Forum, wo man Frgaen stellen kann.


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