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Welche Freibeträge für eine Nichte nach Erbschaftssteuerreform?

gefragt von stengel am 07.11.2008 um 20:57 Uhr

Eine Freundin hat keine Kinder und würde deshalb gerne ihre Nichte als Erbin einsetzen, zu der sie ein sehr gutes Verhältnis hat. Jetzt hat sie von der Erschaftssteuerreform gehört, und dass für die Nichte nach der neuen Regelung ein höherer Steuerfreibetrag gelten würde. Wie hoch wird der Freibetrag künftig sein?


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anonym
beantwortet von steinbrecher am 7. November 2008 21:02
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für eine nichte müsste der freibetrag bei 20.000 euro liegen anstatt den bisherigen 5200. aber was auf den ersten blick wie eine verbesserung aussieht hat einen haken: das geld, das über den freibetrag hinaus geht, wird nämlich demächst mit höheren steuern belegt, ich glaub 30prozent

Kommentar von Fargo am 7. November 2008 21:12

So ist es. Laut http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber/erbschaftsteuerreform-2008.html steigt der Freibetrag auf 20.000 Euro und die Steuersätze auf 30 bis 50 Prozent.





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