Welche Fragen stellt mir oder dem Vater der Richter, wenn ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Scheidungstermin für unsere beiden Kinder (6 und 10) bekommen möchte ? Sie sind jetzt im Wechsel eine Woche bei mir und eine Woche beim Papa.

Wieso sind die Kinder im Wechsel eine Woche bei ihm und eine bei dir ? Ich denke, sie müssen einen festen Lebensmittelpunkt erhalten und sollten den anderen Elternteil an den Wochenenden und in den Ferien besuchen. Wenn das der Fall ist sollte der Elternteil, bei dem sie überwiegend leben von einem Richter auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten. Wie willst du es bekommen, wenn die Kinder von euch genehmigt hin-und herflattern, was ich persönlich nicht gut finde ? Stell dir vor einer von euch hat einen neuen Partner und es passt nicht. Nein, die Kinder brauchen erst einmal einen festen Lebensstandort, meine Meinung
Jede Partei muss darlegen, warum die Kinder bei ihm oder ihr bleiben sollen. Da kommen viele Faktoren zusammen, wie z.B. Einkommen, Beruf, Wohnraum, soziales Umfeld, aber auch wichtige Dinge wie ist die Kinderbeziehung. Dabei wird grundsätzlich so entschieden, was aus Sicht der Kinder für ihre weitere Zukunft am Besten ist.
Luziver am 12. Juli 2009 10:52 Einkommen denke ich weniger, denn der andere Elternteil muss Unterhalt zahlen. Das Einkommen ist dabei nicht wichtig, denn dann hätte kaum eine Mutter eine Chance
Sicherlich weshalb du über den Aufenthaltsort alleine bestimmen willst.
das ist eine lange Vorgeschichte, und ich hatte im letzten jahr Angst dieses Recht zu bekommen und damit die Kinder ganz zu verlieren, und mit Hilfe des Jugendamtes haben wir uns so geeinigt, am Anfang war das ja super endlich eine Einigung zu haben, aber nun sehe ich diese Regelung als negativ an
ich finde die Kinder "flattern nicht hin und her". Sie sehen jeden von euch gleich viel...und das ist gut so. Wo steht geschrieben, dass Väter nur Recht auf das Wochenende haben???