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Welche Fragen muss man einem Polizist beantworten?

gefragt von Sammelsurium am 20.11.2007 um 12:15 Uhr

Muss man einem Polizist eigentlich alles sagen? So zum Beispiel die Frage: "Haben Sie was getrunken?" Oder kann man auch einfach schweigen? Gibt es dafuer Strafen?


Reply


thebrain
beantwortet von thebrain am 20. November 2007 12:23
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Naja nichts sagen ist nicht strafbar, nur lügen kann unter Umständen gefährlich werden. Andererseits ist es eigentlich immer der richtige Weg mit dem Polizeibeamten "zusammenzuarbeiten". Wenn Du nichts sagst wirst Du mit auf die Polizeiwache genommen und Blut abgenommen. Wo ist da der Vorteil? Wenn Du getrunken hast und im Toleranzbereich liegst und nicht auffällig geworden bist durch die Fahrweise etc is das doch kein Problem?!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. November 2007 14:46
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Die einzigen Dinge, die Du einem Polizisten auf entsprechende Frage nennen musst, sind Deine Personalien, alles andere ist "freiwillig".


Ceyda
beantwortet von Ceyda am 20. November 2007 12:20
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Am besten immer antworten,solange er keine sittenwidrige Fragen stellt. Wenn du schweigst, kann er evtl anders reagieren und dich mit zum Revier nehmen

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 21. November 2007 14:16

Quatsch. Wenn es um Straftaten/Ordnungswidrigkeiten geht, ist das beste immer Schweigen, Antworten werden immer gegen den Beschuldigten verwendet.


anonym
beantwortet von Rolfe am 20. November 2007 22:46
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Wenn man als Beschuldigter befragt wird, braucht man nur die Angaben zur Person (wahrheitsgemäß) zu tätigen. Ansonsten darf man schweigen - und sollte es auch. Selbst Lügen sind als Beschuldigter nicht strafbar, wenn es nicht die Personalien betrifft. Dann sollen sie dich doch - wie thebrain befürchtet - mitnehmen: entweder du hast zuviel getrunken oder eben nicht. Die Werte werden es zeigen...


Frank Richter
beantwortet von Frank Richter am 21. November 2007 13:28
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Grundsätzlich muss man nur Angaben zur Person machen.

Insb.: - Name - Adresse

Fragen zu Tatvorwürfen muss niemand beantworten. Selbstverständlich wird der Ordnungshüter (Polizist, Gemeindevollzugsbeamter, ...) dann versuchen, auf andere Weise an seine Informationen zu kommen.





anonym
beantwortet von Eddy21 am 22. November 2007 11:16
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Ein guter Spruch :

Ich möchte Ihre Fragen nicht beantworten, weil ich sonst Ärger mit meinem Rechtsanwalt bekomme! Dafür haben Sie sicher Verständnis !

Personalien, selkbstverständlich angeben, und nach der Tagebuchnummer fragen !

Eddy21


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