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Welche Formalien sieht der Gesetzgeber für einen Kaufvertrag vor?

gefragt von TexasJohnny41TexasJohnny41 am 03.11.2009 um 11:46 Uhr

Und welche Form hingegen ist im Geschäftsleben sinnvoll?

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soedergren
beantwortet von soedergren am 3. November 2009 11:51
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Hilfreichste Antwort

Der Gesetzgeber gibt, abgesehen von einigen wenigen besonderen Geschäftsarten (z.B. Immobilien), keine Formalien für Kaufverträge vor.

Ein Kaufvertrag kann vollkommen formlos und sogar mündlich zustande kommen.

Von was für einem Kaufvertrag redest du denn?

Kommentar von Simple_avatar8smallTexasJohnny41 am 3. November 2009 11:59

allgemein von Kaufverträgen. :)


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anonym
beantwortet von jumba am 4. November 2009 14:53
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zwei sich deckende willenserklärungen...oder § 433 bgb


RickyEU
beantwortet von RickyEU am 3. November 2009 11:52
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