Und welche Form hingegen ist im Geschäftsleben sinnvoll?

Der Gesetzgeber gibt, abgesehen von einigen wenigen besonderen Geschäftsarten (z.B. Immobilien), keine Formalien für Kaufverträge vor.
Ein Kaufvertrag kann vollkommen formlos und sogar mündlich zustande kommen.
Von was für einem Kaufvertrag redest du denn?
zwei sich deckende willenserklärungen...oder § 433 bgb
allgemein von Kaufverträgen. :)