Gestern wurden wir per Post über eine Mieterhöhung seitens des Vermieters unterrichtet. Da es schon die zweite ist innerhalb von zwei Jahren, bin ich doch überrascht und frage mich, welche Formalien ein Vermieter einhalten muss, damit die Mieterhöhung auch gültig oder rechtens ist?
Die Miete darf sich in den zwölf Monaten vor der Mieterhöhung, bwz. dem Erhalt des Ihres Mieterhöhungsverlangs durch den Mieter, nicht verändert haben. Ausnahme: Mieterhöhungen wegen Modernisierung.
Innerhalb von drei Jahren dürfen Sie die Miete um höchstens 20% anheben.
Nachdem der Mieter das Mieterhöhungsverlangen erhalten hat, hat er eine Überlegungsfrist. Diese geht vom Erhalt bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Erhalt.
(http://www.vnr.de/b2c/finanzen/immobilien/Mieterh%C3%B6hung++Formalien+beachten....)

Unsere steigert sich jeden Monat, durch die Indexanpassung...

Ab wann soll denn diese Mieterhöhung greifen. Er muss Euch zwei Monate vorher informieren.