gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Welche formalen Details müssen bei einer Wohnungskündigung eingehalten werden?

gefragt von Sammelsurium am 01.03.2008 um 14:02 Uhr

Ich kündige demnächst meine Wohnung und hatte schon mehrmals Stress mit dem Vermieter. Wie stelle ich nun sicher das meine Kündigung alle formalen Detail enthält, so daß meine Kündigung auch rechtens ist?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Wohnung x 4.598 Mietrecht x 3.870 Kündigung x 2.757 Mieter x 721 formale Details x 1

anonym
beantwortet von Erikson am 1. März 2008 14:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Kündigungen per E-Mail, Fax, Telegramm oder gar mündlich sind unwirksam. Alle Mieter, die auf dem Mietvertrag stehen, müssen unterschreiben. Existieren mehrere Vermieter, etwa bei einem Ehepaar, muss das Kündigungsschreiben auch an alle adressiert sein. Wenn eine Lebenspartnerschaft in die Brüche geht und einer auszieht, muss mit dem Vermieter eine individuelle Absprache getroffen werden, dass der andere weiterhin in der Wohnung wohnen darf, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Ausnahme: In einem Ehescheidungsverfahren kann das Familiengericht darüber entscheiden, welcher Ehepartner die Wohnung erhält. Diese Entscheidung ist für den Vermieter bindend. Quelle: http://www.mdr.de/ratgeber/wohnen_garten/327624.html


anonym
beantwortet von Kikiko26 am 1. März 2008 14:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, dann gibt es im Internet bei Mieterschutz und anderen Downloads für korrekte und vollständige Wohnungskündigungen. Da sind dann alle Formalien eingehalten und alles Wichtige festgehalten. Hat mir damals sehr geholfen, mein Vermieter war auch nicht einfach.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.