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Welche Form der Überschreibung des Grundstücks ist die Günstigste für uns alle?

gefragt von Fibel am 07.03.2009 um 18:05 Uhr

Ich wohne auf dem Grundstück in einem von den Eltern erbauten Eigenheim. Meine Eltern selbst wohnen auch in einem Eigenheim. Wir wollen jetzt gern das Grundstück teilen und das Haus, in dem wir wohnen, auf uns überschreiben lassen. Dazu wurde das Grundstück auch schon ausgemessen. Welche Form der Überschreibung des Grundstücks ist die Günstigste für uns alle? Ich habe mehrere Geschwister und möchte gern jetzt alles klären. Würde unseren Eltern mal etwas zustoßen, könnte ich sicher nicht das ganze Grundstück finanzell übernehmen. Vielen Dank!


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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 7. März 2009 18:11
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Soll bei der Teilung der unbebaute Grundstücksteil an einen, oder mehrere der GEschwister gehen?

Soll für den Wert des Hauses ein Ausgleich jetzt, oder später an die Geschwister gezahlt werden?

Sollen die Eltern durch ein Wohnrecht in dem Haus abgesichert werden?

Wird den Geschwistern noch anderes Vermögen zum Ausgleich überlassen?

So wie die Beschreibung ist, kann man absolut keinen Rat geben.

Kommentar von SeaSide am 7. März 2009 18:15

Richtig. Die Problembeschreibung ist mangelhaft.

Kommentar von Fibel am 8. März 2009 16:24

Wir wollen ein Stück des Grundstücks, welches auch schon ausgemessen ist und auf dem das Eigenheim steht, indem wir jetzt wohnen, auf uns überschreiben und die Eltern sollen das Geld dafür bekommen, welches gleichzeitig als Altersvorsorge für sie gedacht ist. Momentan geht kein Grundstücksteil an ein Geschwisterteil. Ein Wohnrecht benötigen die Eltern nicht, da sie in einem eigenen Haus wohnen. Uns geht es darum, wie wir am Günstigsten (z.B.Steuern)und ohne spätere Probleme mit den Geschwistern zu haben dies abwickeln können. Vielen Dank!

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 8. März 2009 16:54

Also, vermessen st schon. nur die grudnbuchliche Teileung fehlt noch. Die Eltern sollen dafür Geld bekommen. Also soll gekauft werden.

Grunderwerbsteuer fällt hier nicht an, weil unter Erbberechtigten § 3 Nr. 6 GrdErwStG.

Also es fallen nur die Notar- udn Gerichtskosten an.

Wegen der vielen späteren Aspekte (Erbschaftsteuer usw). sollte aber trotzdem ein Steuerberater aufgesucht werden. Es geht ja uch noch um das 2. Haus.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 7. März 2009 18:52
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Sobald die Teilung katastermäßig durch ist, erhält die von euch genutzte Parzelle eine eigene Flurbezeichnung. Dieses Flurstück wird dann, oder auch bereits vorher (noch zu vermessendes Teilstück - in der Anlage zur Urkunde mit A,B,C,D,A gekennzeichnet), in notarieller Form auf Euch übertragen. Das Grundstück nebst Aufbauten gehört danach Euch alleine. Die Geschwister bleiben draußen vor.


anonym
beantwortet von Rabbicook am 7. März 2009 18:53
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Ihr könnt eine Schenkung als vorweggenommenes Erbe vornehmen (Also die Eltern schenken Dir das Haus und das dazugehörige Grundstück.) Wenn das dann so im Grundbuch (Notar) eingetragen wurde gehört das Haus Dir , aber Du bekommst, wenn Deine Eltern sterben nix mehr. (Die Schenkung kann aber im Falle einer Bedürftigkeit Deiner Eltern (Pflegefall, sehr teure OP)10 Jahre lang rückabgewickelt werden).
Im Normalfall (normales Einfamilienhaus) kommst Du mit Deinem Freibetrag hin, ohne "glaub das heißt Schenkungssteuer" zahlen zu müssen.
LG Rabbicook


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