gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Welche Folgen kann ich durch Vermietung von fremden Wohneigentum bekommen?

gefragt von magnifico983 am 30.07.2009 um 10:54 Uhr

Ich habe einen Schlüssel einer Wohnung, die seit 10 Jahren leer steht. Die Wohnung befindet sich in einem Haus mit über 50 Parteien. Ich weiß auch nicht wer der Mieter ist. Was würde passieren, wenn ich dies Wohnung vermiete und es kommt plötzlich doch jemand. Ich meine im November wurde für diese Wohnung seit 11 Jahren keine Miete mehr bezahlt und sie steht einfach leer. Ich schaue jedes Jahr rein und Sie ist immer indem Zustand, indem ich sie zurückgelassen habe.

Mfg

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.232 Konsequenzen x 24

anonym
beantwortet von Malustra am 30. Juli 2009 10:56
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Mietvertrag wäre ungültig.


anonym
beantwortet von anjanni am 30. Juli 2009 10:56
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer ist denn der Eigentümer der Wohnung? Nur der kann rechtmäßig die Wohnung vermieten.

Wenn Du sie ohne offiziellen Auftrag vermieten würdest, würdest Du Dich strafbar machen.

Der Mietvertrag wäre ungültig. Und vermutlich können sowohl der Eigentümer als auch Dein "Mieter" anschließend Schadensersatz geltend machen.


reiterhexe
beantwortet von reiterhexe am 30. Juli 2009 10:56
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

erklär doch bitte erst mal genau in welchem Bezug Du zu der Wohnung stehst.. bist du ein ehemaliger Mieter, Nachbar, Besitzer der Wohnung ?? Wie bist Du zu dem Schlüssel gekommen?


merci27
beantwortet von merci27 am 30. Juli 2009 10:56
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da würdest du dich Strafbar machen, wäre das gleiche wenn du einen Autoschlüssel hast und dann das Auto verkaufst.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 30. Juli 2009 10:55
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

damit würdest du dich Strafbar machen. Weiß der Besitzer das du einen Schlüssel hast und dort immer mal wieder dir zutritt verschaffst?

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 30. Juli 2009 10:57

Allein der Zutritt ist schon als Hausfriedensbruch zu werten

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 30. Juli 2009 10:59

das meinte ich ja mit meiner Aussage


anonym
beantwortet von magnifico983 am 30. Juli 2009 10:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

vor 10 Jahren ging noch Miete zu dem Vermieter, doch plötzlich kam diese nach 2 Jahren bezahlen zurück und auch das kontaktieren an den Mieter funktionierte nicht mehr. Das ist ja die komische Sache

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 30. Juli 2009 11:01

Also bist du ausgezogen und hast den Schlüssel behalten und gehst jetzt immer wieder da rein. Oh Mann, das ist ja der Hammer, was geht dich das an? Du darfst das nicht, wenn dich der Vermieter anzeigst, bekommst du echte Probleme


monja1995
beantwortet von monja1995 am 30. Juli 2009 10:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du willst fremdes Eigentum vermieten? Du hast die Wohnung zurückgelassen? Warst Du damals Mieter? Dann weißt Du ja, wer der Vermieter ist.
Du darfst sie auf keinen Fall vermieten, weil es nicht Dein Eigentum ist. Das wäre Betrug


Andreleo
beantwortet von Andreleo am 30. Juli 2009 10:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du nicht der Eigentümer bist ,darfst du das auch nicht! Du machst die damit Strafbar. Gehe zum Hauseigentümer und schildere Ihm den Fall.


anonym
beantwortet von magnifico983 am 30. Juli 2009 11:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich habe den schlüssel über einenen bekannetn bekommen. bei ihm war das passiert. er hatte 2 Jahre lang Miete bezahlt und plötzlich als diese wieder zurückkam versuchte er den vermieter zu kontaktieren, aber er hatte das problem, dass dieser nicht mehr auffindbar war. er wohnte noch 2 Jahre weiter kostenlos in diesem Appartement

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 30. Juli 2009 11:12

Vielleicht ist ihm was zugestossen? Ich würde wahrscheinlich mit den alten Daten des Vermieters zur Polizei gehen, die kümmern sich drum. Denn sollte der Vermieter verstorben sein, dann finden die raus, wer künftig zuständig ist


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 30. Juli 2009 10:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Liest du gerade ein Buch von "Stephen King"?

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 30. Juli 2009 10:58

Titel?

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 30. Juli 2009 11:00

Duma Key

Kommentar von 7062398f9b68a7f5f19b7781093019b9smallreiterhexe am 30. Juli 2009 11:02

Der Hausbesetzer Teil 1 oder magnifico mit dem Schlüssel

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 30. Juli 2009 11:11

Danke


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.