was hat dies zur folge bei einem schaden?

Normalerweise zahlt die Hausratversicherung den Neubeschaffungswert. Besteht Unterversicherung, d.h. ist die Versicherungssumme geringer, als der Gesamtwert des Hausrates, erhältst Du, auch wenn nur ein Gegenstand zerstört sein sollte, den entsprechenden prozentualen Anteil.
Versicherungen verzichten jedoch idR. vertraglich (lesen) auf die Einrede, der Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme auf den Quadratmeter Wohnfläche umgerechnet einen bestimmten Betrag ausmacht. Ist der Wert des Hausrates höher und wird er zur Gänze zerstört, erhältst Du natürlich nur die Versicherungssumme.

Dass Du evtl. nicht Deinen kompletten Schaden ersetzt bekommst.

Wenn Du z.B. Hausrat für 100.000 € hast und nur für 50.000 versichert, dann bekommst Du im Schadensfall auch nur die Hälfte ersetzt. Wenn dann z.B. die Hälte davon abbrennt oder gestohlen wird, dann wird von dem Schaden auch nur wieder die Hälfte bezahlt, weil das Gut nur zur Hälfte versichert war, also dann nur ein Viertel.

Diese Frage ist ohne Angabe der Versicherungsart nicht exakt zu beantworten.
je nachdem für wieviel du den Haushalt versichert hast und wie hoch die Summe in Wirklichkeit ist, bekommst du nur den jeweiligen Anteil bei einem Schaden. Wenn du 80000 versichert hast und der Haushalt aber 100000 wert mit einem Neuewert für 1000 Euro gestohlen wird nur 800 erstattet. Hast du nur 10000 versichert bekommst du nur 10% usw. Es sei denn du hast die Unterversicherungschutzklausel eingehalten.

Die Allianz hatte mal so eine schöne Werbung da bekamen die Leute die unterversichert waren nur die Häfte

Ich antworte Dir jetzt mal in Bezug auf die Sparte Hausratversicherung und Wohngebaüdeversicherung.
Wir hatten einen Leitungswasserschaden. Da dieser etwas grösser war wurde ein unabhängiger Gutachter ins Haus geschickt der dann auch den Gebäubdewert ermittelte. Da der Vermieter nach der Renovierung des Hauses trotz Hinweis der Versicherung den Wert nicht anpassen wollte um Geld zu sparen stellte sich herraus das das Haus zu 15% unterversichert war.
Die Kosten des Schaden betrugen 25.000 EURO von denen er nun diese 15% (3750 EURO) selber zahlen musste. (Fragt sich ob er nun wirklich gesparrt hat.)
Da ich mit meiner Hausratversicherung nicht unterversichert war, bekam ich meinen beschädigten Hausrat, sowie eine notwendig ausquatierung (Haus war für 26 Tage nicht bewohnbar, Ersatz der Mietzahlung sowie eigene Reinigungskosten und Möbel) zu 100% aktuellen Neuwert erstezt.
Die Mehrprämie in der Wohngebädeversicherung wären 45 Euro mehr im Jahr gewesen. Das heisst in Anbetracht des Schadens wären das 90 Jahr Prämienzahlung gewesen.
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls (Unterversicherung), so wird nur der Teil des ermittelten Betrags ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält wie die Versicherungssumme zum dem Versicherungswert.
Vgl. die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 92) Unverbindliche Empfehlungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Maßgebend im Einzelfall sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des individuellen Vertrags.