Welche Fingerabdrücke werden bei der Polizei dauerhaft gespeichert?

4 Antworten

mußte meine Fingerabdrücke auch mal abgeben ... auch damit man sie von den anderen unterscheiden kann. Mir wurde damals gesagt daß sie nicht gespeichert werden. Aber ganz ehrlich, alles glaub ich auch nicht ;-) Gut dass ich keine Banküberfälle geplant hab, sonst müßte ich mir ja fast Sorgen machen (blöd, wird also doch nichts)

Okay :-) Danke für die Antworten!

Hm, wie lange "Vergleichsabdrücke" gespeichert werden, weiß ich auch nicht genau... Die der Täter jedenfalls immer.

@Lifthrasil

Nein.

Die Speicherung dieser Daten unterliegt, genau wie jedes andere gewonnene Datum, der Prüffristenverordnung. Nach Ablauf gewisser Fristen (z.B. bei einem erwachsenen Straftätet 10 Jahre), werden diese automatisiert gelöscht. Ausnahme: Die Fingerabdrücke von Triebtätern, z.B. dem Sexualstraftäter oder Serienbrandstifter können auch länger gespeichert werden, wenn die Ermittlungsdienststelle dies beantragt, da davon ausgegangen werden muss, dass diese auch nach Verbüßen ihrer Strafe erneut Straftaten begehen.

Die Fingerabdrücke eines Geschädigten verbleiben nur für die Dauer der kriminaltechnischen Untersuchung gespeichert. Und eigentlich ist sogar das falsch, denn sie werden gar nicht gespeichert. Lediglich werden Fingerabdruckspuren (daktyloskopische oder auch "FA-Spuren") eines Tatortes mit denen des Geschädigten oder unbeteiligten Dritten verglichen, um eben die Fremdspuren (des Täters) herauszufiltern. Sie werden anschließend sofort vernichtet, für eine Speicherung existiert keine Rechtsgrundlage. Im Übrigen werden die so freiwillig abgegebenen sog. "Vergleichsfingerabdrücke" nicht durch die automatischen FA-Systeme geschickt.

Es heisst, das Fingerabdrücke sowie andere Identifizierungsmerkmale nach einer gewissen Zeit aus der Datei gelöscht werden. Bei der Sammelwut von Daten, welche die Behörden nicht nur in Deutschland vorlegen, glaube ich nicht, das die Daten irgendwann gelöscht werden. diese könnten ja irgendwann mal nützlich sein. Vielmehr denke ich - und es hat auch absolut den Anschein danach - das alles unbefristet gespeichert wird. Möglicherweise wird dann nicht mehr bei der Polizei gespeichert, aber sicher in Europäischen Zentral-Computern, wie zb in Brüssel. Was die Behörden einmal haben, geben sie nicht wieder her.

Fingerabdrücke, die der Erkennungsdienst aufnimmt, bleiben ein Leben lang gespeichert. Dadurch konnten sie ja schon Täter stellen, deren Straftaten zig Jahre zurücklagen ;o)

Danke für die Antwort, aber nur, damit ich es richtig verstehe: Wenn in meine Wohnung eingebrochen wird und ich meine Fingerabdrücke abgebe, damit die Abdrücke des Täters gefunden werden können, bleiben meine Abdrücke auch gespeichert?

@Junika

Gut möglich. Da sie ja eine "Fingerabdruckdatenbank" eingeführt haben, kann ich mir schon vorstellen, dass sie auch die der Zeugen und Geschädigten aufbewahren. Allein, wenn man den Führerschein abgeben muss, werden diese Fingerabdrücke auch für immer gespeichert. Am besten bei der Polizei nachfragen.

@Junika

Nein, diese finden gar keinen Eingang in die FA-Dateien. Sie werden nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens automatisiert gelöscht. Es gibt auch keinerlei Rechtsgrundlage für die Speicherung von solchen Daten.