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Welche finanzielle Hilfe steht mir zu, wenn ich pflegebedürftige Mutter pflege?

gefragt von watchclock am 31.10.2008 um 16:12 Uhr

Meine Mutter ist pflegebedürftig und muss die meiste Zeit am Tag betreut werden. Einen Pflegedienst habe ich noch nicht beauftragt, da ich nicht über soviel Geld verfüge. Welche finanziellen Mittel stehen mir gegebenfalls von Behörden zu? Muss ich diese versteuern?


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Hexe07
beantwortet von Hexe07 am 31. Oktober 2008 16:16
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Also die Krankenkasse begutachtet deine Mutter und teilt sie einer Pflegestufe zu (1,2 oder 3) Wenn sie z.b. Stufe 1 hat bekommst du (hier bei der AOK) 215 € im Monat, wenn du sie selber pflegst - wenn ein Dienst kommt, bekommen die mehr - aber du bekommst dann nichts mehr extra, auch wenn du noch arbeit mit ihr hast...wenn du noch Details brauchst- maile mich an Private Nachrichten/Freunde


anonym
beantwortet von froscheee am 1. November 2008 16:19
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Eigendlich wurde hier schon viel richtiges gesagt. Was mir noch einfällt ist, wnn Du eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden arbeitest (habe ich jetzt nicht im Kopf) zahlt die Krankenkasse Deiner Mutter Rentenbeiträge für Dich.


anonym
beantwortet von Lissa am 31. Oktober 2008 16:13
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Bekommt sie schon Pflegegeld von der Pflegekasse?


Qetan
beantwortet von Qetan am 31. Oktober 2008 16:13
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Laß Deine Mutter erst mal in eine Pflegestufe einordnen.


anonym
beantwortet von docbde am 31. Oktober 2008 16:13
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Dir von Behörden? Nix!

Aber deine Mutter kann bei der Pflegekasse Pflegegeld beantragen, dass Du dann bekommst. Oder Deine Mama beantagt Grundsicherung (Sozialahilfe)


gamasche
beantwortet von gamasche am 31. Oktober 2008 16:22
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Über den Arzt an die Krankenkasse der Mutter einen Antrag auf Pflegestufe stellen. Deren med. Dienst schickt einen Sachverständigen, der den Gesundheitszustand der Mutter beurteilt. Wenns brennt, kann man auch gleich eine Hauskrankenpflege beauftragen, die kümmern sich auch um den Rest. Unsicherer deswegen- wird die Pflegestufe nicht anerkannt, bleibt man auf den Kosten sitzen. Wenn eine Pflegestufe, I, II, oder III festgestellt wird, dann gibt es entsprechende Sätze in EURO, in deren Höhe Dienste von Hauskrankenpflegen in Anspruch genommen werden können. Will man die Hilfeleistung selbst erbringen, steht einem von dem jeweiligen Satz aber nur ein gewisser Anteil zu. Diese Dienste sind der Pflegestufe nach genau festgelegt. Leistungen darüber hinaus müssen selbst getragen werden. Bevor Hilfsmittel gekauft werden, vom Arzt ein Rezept ausstellen lassen Forderungen im Nachhinein sind schwierig durchzusetzen.


elenore
beantwortet von elenore am 26. Mai 2009 01:42
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Beantrage bei der Pflegekasse eine Pflegestufe. Du bekommst dann einen Termin für deine Mutter vom medizinischen Dienst, der Besuch findet bei deiner Mutter statt. Ordere alle entspreche Krankheitsunterlagen vom Hausarzt in Form eines Schriftstücks, was du vorlegen kannst. Hilfsmittel auch angeben z.B. Gehstock, Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Badewannenlifter, Pflegebett, Dekubitusmatratze, Herzschrittmacher......Sind entsprechende Hilfsmittel noch nicht vorhanden, dann bekommst du ein entsprechendes Rezept beim Hausarzt.

Wenn deine Mutter eine entsprechende Pflegestufe erhält gibt es Pflegegel. Wenn deine Mutter noch geistig rege ist, dann fülle einen Vordruck für Betreuungsvollmacht aus, sowie einen Vordruck für die Vorsorgevollmacht, Diese Vordrucke sind von deiner Mutter und einem Zeugen zu unterschreiben. Dieses ist sehr wichtig, denn dann hast du alle Vollmachten, um für deine Mutter zu Agieren. Für die Pflege deiner Mutter erhälst du Rentenpunkte. Wenn deine Mutter wenig Rente bekommt, dann beantrage Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse und Grundsicherung beim Sozialamt. Beantrage auch einen Schwerbeschädigtenausweis, er bewirkt z.B. GEZ-Befreiung, das Telefonieren wird billiger und ......


elenore
beantwortet von elenore am 26. Mai 2009 01:52
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Wenn du einen Pflegedienst für deine Mutter in Anspruch nimmst, dann ist ausschlaggebend welche Leistungen du in Anspruch nimmst. Diese Kosten werden mit dem Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe verrechnet, bleibt eine Differenz wird noch prozentual was abgezogen, so bleibt für dich auch noch Pflegegeld übrig. Die spezielle Berechnung bekommst du aber beim Erhalt einer Pflegestufe deiner Mutter als Rechnungsbeispiel von der Pflegekasse mit zugeschickt.


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