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Welche Felgengröße ist auf Ford Ka zulässig

gefragt von jarro am 02.10.2009 um 16:48 Uhr

hallo an alle,wir haben seit kurzen einen Ford Ka BJ. 4/98; KBA zu 2.2. : 0928 zu 2.3. 966 1,3 l. 44 KW ; ich bin auf der suche nach winterrädern. im fahrzeugschein sind nur 165/60 R14 720R eingetragen. ich hab aber stahlfelgen in 13 zoll geschenkt bekommen und würde gern winterreifen darauf aufziehen lassen. ist das problemlos möglich ??? gibt es eine freigabe bzw ABE von Ford für solche felgen ???

gruss ingo

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anonym
beantwortet von emil564 am 3. Oktober 2009 15:22
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Eigentlich ist für dieses Auto nur 13-Zollbereifung zulässig, nämlich folgende: 155/70R13 72R auf einer der beiden folgenden Ford-Felge: 4.5JX13H2,ET 37,5MM OD.5JX13H2,ET 36MM

Außerdem ist laut Fahrzeug ABE zugelassen: 165/65R13 72R A.FELGE 5JX13H2,ET 36MM.

Wenn Du noch einen alten Fz-Brief bekommen hast, dann stehen diese reifen wohl noch drin. In den neuen Fz-Papieren gibt es in der regel nur noch eine Bereifung, alle anderen Bereifungen laut Fz-ABE sind aber möglich und zulässig, ohne dass dafür ein Nachweis mitgeführt werden muss. Den Nachweis der Illigalität muss die Polzei bzw. der TÜV erbringen!!!! Da die 14-Zoll-Bereifung vom Umfang einiges größer ist als die 13-Zoll-Reifen, könnte eventuell eine tachoangleichung durchgeführt worden sein, dann müsst dies aber im Feld 22 stehen: z.B.: "Zu Feld 15: andere bereifung nicht zulässig" oder ähnliches. Dann kannst Du die 13-Zoll-Felgen entsorgen. Sollte diesbezüglich nichts drinstehen, dann kannst Du eine der beiden 13-Zoll-Bereifungen fahren, je nachdem, ob Du die 4,5 oder 5-Zoll-Felgen hast. TÜV/Papiertechnisch/Zulassungtechnisch musst Du nichts tun!!!!

Kommentar von SK2102 am 4. Oktober 2009 10:26

Nein, Tachoangleichung muss keine durchgeführt werden, der größere Felgendurchmesser der 14 Zoll-Räder gleicht sich durch den niedrigeren Reifenquerschnitt aus (165/60 R 14 statt 165/65 R 13). Im neuen Fahrzeugschein steht auch immer nur noch eine Größe drin.

Bei meinem Ka ist auch nur noch 165/60 R 14 72R im neuen Schein eingetragen, habe aber noch eine Kopie vom alten Schein, da stehen auch 155/70 R 13 72Q M+S drin auf Felge 4,5Jx13 H2 ET 37,5mm.

Im Zweifel fragst du wie schon vorher erwähnt vorher beim TÜV oder bei einem Ford-Händler, der kann dir das auch sagen.


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anonym
beantwortet von v8rabo am 3. Oktober 2009 09:55
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Hi, die Antworten sind schon richtig gut...

  1. grundsätzlich nur die Reifen und evt. Felgen, die im Schein stehen zul.
  2. im "alten" Brief stehen meistens noch mehr Reifengrößen, die Du fahren darfst.
  3. in der ABE/EG-Betriebserlaubnis stehen evt. noch mehr Reifengrößen für das Fzg. (hier musst Du mit Deinem Fzg.-Schein erst mal zum TÜV)
  4. Ist die Abweichung der Einpresstiefe der Felge (z.B. ET35) entsprechend der Original und die neuen Reifengröße weicht innerhalb der Toleranzen (Tüv prüft das) im Abrollumfang vom Original nicht ab, ist eine Eintragung nach §19(2) "Einzelabnahme" möglich.
  5. Sind die Abweichungen zu groß, muss der Tacho angepasst werden... kostet Geld und ist doof, weil Du nur noch die Neue Reifengröße fahren darfst...

Also... am besten nur die Reifen, die für das Fzg. erlaubt sind.. alles andere kostet Geld und ist die Mühe nicht wert...


Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 2. Oktober 2009 17:08
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Ich gaube vei Ford ist eine Alternativgrösse 155/70-13 für die Reifen. Die geschenkten felgen sollten also schon für einen Ford Ka sein, damit die auch passen und zugelassen sind. Schau doch mal nach der Nummer, die da draufsteht ( auf der Felge )


regideur
beantwortet von regideur am 2. Oktober 2009 16:52
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Passt den Lochkreis und Einpresstiefe?

Ich würde einfach beim TÜV nachfragen!

Schau mal hier: http://www.atu.de/pages/shop/alcar/erg-stahlfelgen.html?todo=&such=&save...


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 2. Oktober 2009 16:51
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Beim TÜV Antrag stellen auf Eintrag. Ist wohl nicht kostenlos.
Ansonsten sind nur die 14" Felgen zulässig.


anonym
beantwortet von keri84 am 2. Oktober 2009 16:49
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lass sie doch einfach eintragen beim tüv


SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 2. Oktober 2009 16:49
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Die im Schein angegebenen darfst Du nehmen.


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