Ich nutze batteriebetriebene Aufstecklampen beim Fahrrad, die immer funktionieren, da ich die Batterien regelmäßig auflade. Bei Radlern mit Dynamo dagegen sieht man oft, dass das Licht nicht funktioniert wenn es regnet und die Straßen nass sind. Ein Freund meinte nun, dass die batteriebetriebenen Lampen trotzdem nicht erlaubt seien, das wäre doch unlogisch, stimmt das?

Dein Freund hat leider recht. Nur die fest mit Kabel verbundene Beleuchtung ist lt. StVO zulässig. Allerdings drückt die Polizei oft ein Auge zu, wahrscheinlich, weil es ja wirklich etwas unsinnig ist, die weitaus bessere Batteriebeleuchtung nicht zuzulassen.

Sie sind erlaubt, wenn sie auf Dauerbeleuchtung eingestellt sind.
Blinklicher sind nicht erlaubt.
HerrLich am 4. April 2008 16:30 Nein, sind sie nicht. ;-)
Baiana am 4. April 2008 16:31 Mist!
HerrLich am 4. April 2008 16:33 sehe ich auch so ;-)
majubu am 4. April 2008 17:41 ääähm, habe mich vor ca einer woche im fernsehen (irgend so eine ratgebersendung auf zdf) aufklären lassen: sind sie doch! nur eben nicht als blinklicht.
HerrLich am 4. April 2008 18:05 die StVZo wurde nicht geändert. Die Dinger werden geduldet.

Deine Beleuchtungsanlage muss funktionieren alles andere ist unwichtig. Beide Beleuchtungssysteme sind erlaubt.
HerrLich am 4. April 2008 16:38 das ist leider falsch.

Ich glaube, dass sie eigentlich nicht erlaubt sind, aber ich denke mal, dass kein halbwegs vernünftiger Ordnungshüter was dagegen sagen wird wenn sie einwandfrei funktionieren.
http://www.hernolds-radseiten.de/index.php?%2FTechnik%2F67-STVZO.htm
Kleine Korrektur. Beleuchtungsanlagen werden in der StVZO definiert, Straßenverkehrszulassungsordnung.
stimmt, danke pooky