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Welche Fahrradbeleuchtung ist erlaubt?

gefragt von Idealist am 04.04.2008 um 16:27 Uhr

Ich nutze batteriebetriebene Aufstecklampen beim Fahrrad, die immer funktionieren, da ich die Batterien regelmäßig auflade. Bei Radlern mit Dynamo dagegen sieht man oft, dass das Licht nicht funktioniert wenn es regnet und die Straßen nass sind. Ein Freund meinte nun, dass die batteriebetriebenen Lampen trotzdem nicht erlaubt seien, das wäre doch unlogisch, stimmt das?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 4. April 2008 16:28
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Dein Freund hat leider recht. Nur die fest mit Kabel verbundene Beleuchtung ist lt. StVO zulässig. Allerdings drückt die Polizei oft ein Auge zu, wahrscheinlich, weil es ja wirklich etwas unsinnig ist, die weitaus bessere Batteriebeleuchtung nicht zuzulassen.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 4. April 2008 17:53

Kleine Korrektur. Beleuchtungsanlagen werden in der StVZO definiert, Straßenverkehrszulassungsordnung.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 4. April 2008 18:05

stimmt, danke pooky


Baiana
beantwortet von Baiana am 4. April 2008 16:28
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Sie sind erlaubt, wenn sie auf Dauerbeleuchtung eingestellt sind.

Blinklicher sind nicht erlaubt.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 4. April 2008 16:30

Nein, sind sie nicht. ;-)

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 4. April 2008 16:31

Mist!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 4. April 2008 16:33

sehe ich auch so ;-)

Kommentar von Eae20123db80923787bbd2db285f115fsmallmajubu am 4. April 2008 17:41

ääähm, habe mich vor ca einer woche im fernsehen (irgend so eine ratgebersendung auf zdf) aufklären lassen: sind sie doch! nur eben nicht als blinklicht.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 4. April 2008 18:05

die StVZo wurde nicht geändert. Die Dinger werden geduldet.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 4. April 2008 16:31
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Deine Beleuchtungsanlage muss funktionieren alles andere ist unwichtig. Beide Beleuchtungssysteme sind erlaubt.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 4. April 2008 16:38

das ist leider falsch.


bitmap
beantwortet von bitmap am 4. April 2008 16:37
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Herzogin
beantwortet von Herzogin am 4. April 2008 18:24
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Ich glaube, dass sie eigentlich nicht erlaubt sind, aber ich denke mal, dass kein halbwegs vernünftiger Ordnungshüter was dagegen sagen wird wenn sie einwandfrei funktionieren.





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